Konformitätserklärung, Anhang – AASTRA 600d for Aastra 800 and OpenCom 100 User Guide DE Benutzerhandbuch

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Anhang

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Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten”

in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.

Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und
Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Ver-
wertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende
Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elek-
tronikgeräten in Abfälle zu verringern.

Das von ihnen erworbene Produkt wurde nach dem heutigen Stand der Technik
umwelt- und recyclingorientiert entwickelt und entspricht damit den Vorgaben der
europäischen Richtlinien.

Das Produkt ist mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet. Dieses
Symbol verpflichtet den Besitzer des Produktes, bei Entsorgungswunsch
dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
(Sammlung) zuzuführen. Dazu wurden geeignete Einrichtungen für die
Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschaffen. An diesen
öffentlichen Rücknahmestellen können die Altgeräte kostenfrei ange-
liefert werden (Bringsystem). Die Standorte der Rücknahmestellen ent-
nehmen Sie bitte den Informationen der für die Entsorgung zuständigen
Stellen der Städte und Gemeinden.

Achtung!
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geben Sie diese kostenfrei an den bekannten Rücknahmestellen ab.

Konformitätserklärung

(gültig für die Europäischen Union)

CE-Zeichen
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie:

1999/5/EG Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität. Die Konformität mit der o. a.
Richtlinie wird durch das CE-Zeichen auf dem Gerät bestätigt.

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