VEGA VEGASOURCE 31 Benutzerhandbuch

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2 Zu Ihrer Sicherheit

VEGASOURCE 31 •

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freiem und betriebssicherem Zustand betrieben werden. Der Betrei-

ber ist für den störungsfreien Betrieb des Gerätes verantwortlich.
Der Betreiber ist ferner verpflichtet, während der gesamten Einsatz-

dauer die Übereinstimmung der erforderlichen Arbeitssicherheits-

maßnahmen mit dem aktuellen Stand der jeweils geltenden Regel-

werke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten.
Durch den Anwender sind die Sicherheitshinweise in dieser Betriebs-

anleitung, die landesspezifischen Installationsstandards sowie die

geltenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschrif-

ten zu beachten.
Eingriffe über die in der Betriebsanleitung beschriebenen Handha-

bungen hinaus dürfen aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen

nur durch vom Hersteller autorisiertes Personal vorgenommen wer-

den. Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind ausdrück-

lich untersagt.
Weiterhin sind die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitskennzei-

chen und -hinweise zu beachten.

2.5 Verwendungshinweise

•

Beachten Sie die anzuwendenden Regeln und nationalen/interna-

tionalen Standards.

•

Beachten Sie die Strahlenschutzvorschriften bei Verwendung,

Lagerung und Arbeit an der radiometrischen Messeinrichtung.

•

Beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitszonen.

•

Installieren und betreiben Sie das Gerät entsprechend dieser

Dokumentation und den entsprechenden Auflagen der Behörden.

•

Das Gerät darf nicht außerhalb der spezifizierten Parameter

betrieben oder gelagert werden.

•

Schützen Sie das Gerät während des Betriebes und der Lagerung

gegen extreme Einflüsse (z. B. chemische Produkte, Witterung,

mechanische Stöße, Vibrationen etc.). Das Gerät darf in belade-

nem Zustand nicht mutwillig oder vorsätzlich zerstört werden (z. B.

bei Verschrottung).

•

Sichern Sie die Schaltstellung "AUS" stets durch das Schloss.

•

Vor Einschalten der Strahlung ist sicherzustellen, dass sich keine

Personen im Strahlungsbereich (auch nicht außerhalb des Füll-

gutbehälters) befinden. Die Strahlung darf nur von unterwiesenem

Personal eingeschaltet werden.

•

Betreiben Sie keine korrodierten oder beschädigten Geräte.

Unterrichten Sie den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten,

sobald Schäden oder Korrosion auftreten und folgen Sie seinen

Anweisungen.

•

Führen Sie die erforderliche Dichtheitsprüfung entsprechend den

anzuwendenden Regeln und Anweisungen durch.

•

Wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand der Anlage beste-

hen, prüfen Sie, ob in der Umgebung des Gerätes Strahlung

nachgewiesen werden kann und unterrichten Sie den zuständigen

Strahlenschutzbeauftragten.

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