Elmo Rietschle F-REL Benutzerhandbuch

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Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme

6.2 Leistungsanpassung

von

RER/REL

Um eine Überlastung des Motors zu vermeiden,
ist bei der Erstinbetriebnahme von Radialgeblä-
sen folgendes zu beachten:

a)

Das Gebläse darf ohne saug- oder druckseitigen Anschluss an das zu versorgende System nicht be-
trieben werden.

b)

Ist der Luftbedarf der Anlage variabel, etwa durch Hähne, Klappen oder unterschiedlich zuschaltbare
Ansaug- oder Ausblasquerschnitte, dann ist bei der Erstinbetriebnahme derjenige Zustand herzustellen,
der den größten Volumenstrom (Förderstrom) zur Folge hat, der im späteren Betrieb vorkommen kann.
In diesem Zustand wird der Motor am höchsten belastet.

c)

Maßgebend für die Belastbarkeit des Motors ist der auf dem Datenschild des Gebläses bzw. des Mo-
tors angegebene Nennstrom.

Bei der Erstinbetriebnahme ist daher zu prüfen:

I) Stimmen Netzspannung und Netzfrequenz mit den Angaben auf dem Datenschild überein?

II) Wird der Nennsstrom bei der Höchstlast entsprechend (b) überschritten?

d)

Ein Überschreiten des Nennstromes zeigt (korrekte Spannung und Frequenz vorausgesetzt), dass der
Volumenstrom größer ist als zulässig. In diesem Fall muss durch eine zusätzliche Drosselung eine Leis-
tungs-Anpassung erfolgen.

Dies kann auf folgende Weise geschehen, ohne dass an der Anlage selbst etwas geändert zu werden
braucht:

d.1) Zwischen Anschlussfl ansch am Gebläse und der Rohrleitung oder an beliebiger Stelle der Leitung, wird

aus Aluminium- oder Stahlblech eine ringförmige Drosselscheibe eingesetzt. Sie hat die Abmessungen
des Flansches bzgl. Außendurchmesser und Bohrungen für die Flanschschrauben, jedoch einen Innen-
durchmesser, der kleiner ist, als die lichte Weite des Flansches.

Der Innendurchmesser ist so festzulegen, dass die Stromstärke den zulässigen Wert nicht mehr über-
steigt.

Oder:

d.2) Zwischen Anschlussfl ansch am Gebläse und der Rohrleitung oder an beliebiger Stelle der Leitung, wird

eine Drosselklappe eingebaut, die dann soweit geschlossen wird, bis die Stromstärke auf den zuläs-
sigen Wert abgesenkt ist. In dieser Stellung ist die Klappe zu blockieren, sodass sie vom Bedienungs-
personal nicht mehr verstellt werden kann.

Die Maßnahmen d.1 und d.2 können entfallen, wenn die Möglichkeit besteht, an der Anlage selbst
durch Reduzierung der Ansaug- bzw. Ausblasquerschnitte oder durch Erhöhen des Durchfl usswider-
standes die Stromstärke auf den zulässigen Wert zu reduzieren.

e)

Anstelle der Anpassung der Anlage an das vorhandene Gebläse besteht je nach Gebläsetyp und
Motorleistung auch die Möglichkeit ein gleichgroßes Gebläse mit einem stärkeren Motor einzusetzen.
Fragen Sie in diesem Fall bitte bei uns an.

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