Meine position, Anzeigen ihres standorts und der karte, Kartenansicht – Nokia Nokia E71 Benutzerhandbuch
Seite 81: Ändern der kartenanzeige

ungenau oder unvollständig und abhängig von der
Verfügbarkeit des Dienstes. Verlassen Sie sich deshalb
niemals ausschließlich auf diese Inhalte und die zugehörigen
Dienste.
Meine Position
Anzeigen Ihres Standorts und der Karte
Zeigen Sie Ihren aktuellen Standort auf der Karte an und
durchsuchen Sie Karten verschiedener Städte und Länder.
Wählen Sie
Menü
>
GPS
>
Karten
und
Eigene Position
.
Wenn die GPS-Verbindung aktiv ist, wird Ihr aktueller bzw.
letzter Standort auf der Karte mit
angezeigt. Wenn die
Farben des Symbols blass sind, ist kein GPS-Signal verfügbar.
Wenn lediglich eine Positionierung auf Basis der Zellen-ID
möglich ist, zeigt ein roter Ring um das
Positionierungssymbol das ungefähre Gebiet an, in dem Sie
sich möglicherweise befinden. In dicht besiedelten Gebieten
ist die Schätzung genauer.
Bewegen auf der Karte — Verwenden Sie die
Navigationstaste. Standardmäßig ist die Karte nach Norden
ausgerichtet.
Anzeigen Ihrer aktuellen oder letzten bekannten
Position — Drücken Sie 0.
Vergrößern oder Verkleinern — Drücken Sie * oder #.
Wenn Sie zu einem Gebiet wechseln, das sich nicht auf den in
Ihrem Gerät gespeicherten Karten befindet, werden bei einer
aktiven Datenverbindung automatisch neue Karten
heruntergeladen.
Die Reichweite einer Karte variiert je nach Land und Region.
Kartenansicht
1
— Gewählter Standort
2
— Anzeigebereich
3
— Sehenswürdigkeit (zum Beispiel Bahnhof oder Museum)
4
— Informationsbereich
Ändern der Kartenanzeige
Zeigen Sie die Karte in unterschiedlichen Modi an, um schnell
und einfach Ihren Aufenthaltsort zu ermitteln.
Wählen Sie
Menü
>
GPS
>
Karten
und
Eigene Position
.
Drücken Sie 1 und wählen Sie eine der folgenden Optionen:
•
Karte
— In der Standardkartenansicht sind Details, wie z.
B. Ortsnamen oder Autobahnnummern, leicht abzulesen.
•
Satellit
— Verwenden Sie Satellitenbilder, um eine
detaillierte Ansicht zu erhalten.
© 2010 Nokia. Alle Rechte vorbehalten.
81