Gerätebeschreibung, 4 brennbare messstoffe, 5 gerätekategorie – KROHNE H250 M40 ATEX II2G Ex i DE Benutzerhandbuch

Seite 6

Advertising
background image

2

GERÄTEBESCHREIBUNG

6

H250 M40

www.krohne.com

08/2012 - 4001475401 - MA H250/M40-Ex-II2G-AD R01 de

2.4 Brennbare Messstoffe

Atmosphärische Bedingungen:

Atmosphärische Bedingungen:

Atmosphärische Bedingungen:

Atmosphärische Bedingungen:

Explosionsfähige Atmosphäre ist als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln
oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen mit den Werten
T

atm

= -20...+60°C / -4...+140°F und P

atm

= 0,8...1,1 bar definiert.

Außerhalb dieses Bereiches liegen für die meisten Gemische keine Kennzahlen hinsichtlich des
Zündverhaltens vor.

Betriebsbedingungen:

Betriebsbedingungen:

Betriebsbedingungen:

Betriebsbedingungen:

Schwebekörper-Durchflussmessgeräte arbeiten betriebsmäßig außerhalb der atmosphärischen
Bedingungen, so dass der Explosionsschutz nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX) – ungeachtet der
Zoneneinteilung - aufgrund fehlender sicherheitstechnischer Kennzahlen für das Innere des
Messteils grundsätzlich nicht anzuwenden ist.

2.5 Gerätekategorie

Schwebekörper-Durchflussmessgeräte sind nach EN 60079-0 und EN 60079-11 in
Kategorie II 2 G bzw. EPL Gb für den Einsatz in Zone 1 ausgelegt. Auch das Innere des Messteils
ist für Zone 1 zugelassen.

WARNUNG!
Der Betrieb mit brennbaren Messstoffen ist nur zulässig, wenn unter Betriebsbedingungen kein
explosionsfähiges Brennstoff / Luftgemisch im Inneren des Durchflussmessgeräts gebildet
wird. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb des Durchflussmessgeräts
hinsichtlich der Temperaturen und Drücke der verwendeten Messstoffe. Bei Betrieb mit
brennbaren Messstoffen sind die Messteile in die wiederkehrende Druckprüfung der Anlage
einzubeziehen. Bei der Geräteausführung H250/C... (PTFE-Ausführung, nichtleitfähig) muss eine
Mindestleitfähigkeit des Messstoffs von mindestens 10

-8

S/m gewährleistet werden, um

Gefährdung durch elektrostatische Aufladung zu vermeiden.

INFORMATION!
Definition der Zone 1 nach EN 1127-1, Anhang B:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brenn-
barer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.

AD_H250_M40_II2G_R01_de_4001475401_PRT.book Page 6 Wednesday, August 1, 2012 7:55 AM

Advertising