Konformitätserklärungen – Samsung NP900X3E Benutzerhandbuch
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Kapitel 5.
Anhang
Einschränkungen für den Europäischen Wirtschaftraum
Lokale Einschränkung des Funkbetriebs von 802.11b-
/802.11g-Geräten
[Hinweis an den Bearbeiter: Die folgenden Hinweise zu örtlichen
Einschränkungen müssen in allen Benutzerhandbüchern
veröffentlicht werden, die zusammen mit dem System oder Gerät
veröffentlicht werden, das mit dem Funkprodukt von ausgestattet
ist.]
Da die Frequenzen, auf denen WLAN-Geräte nach 80 .11b/80
.11g betrieben werden, bisher noch nicht in allen Ländern
abgestimmt wurden, dürfen Geräte nach 80 .11b/80 .11g nur
in bestimmten Ländern/Regionen und nicht außerhalb davon
betrieben werden.
Als Betreiber dieser Geräte sind Sie dafür verantwortlich, dass
die Produkte nur in den Ländern oder Regionen verwendet
werden, für die sie vorgesehen sind, und dass sie nur für die
in dem betreffenden Land oder in der betreffenden Region
zugelassenen Frequenz- und Kanalbereiche konfi guriert
sind. Jede Abweichung von den zulässigen Einstellungen und
Einschränkungen im Land oder in der Region der Verwendung
kann eine Verletzung der am Ort geltenden Gesetze darstellen
und als solche bestraft werden.
Die europäische Variante ist für die Anwendung im gesamten
Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen.
Die Verwendungsgenehmigung ist jedoch in bestimmten
Ländern oder Regionen innerhalb von Ländern wie folgt weiter
eingeschränkt:
Allgemeines
Die europäischen Normen schreiben eine maximale Sendeleistung
von 100 mW EIRP (Effective Isotropic RadiatedPower) sowie einen
Frequenzbereich von 2.400 – 2.483,5 MHz vor.
Das untere Band von 5,15 bis 5,35 GHz ist ausschließlich für Einsatz
in geschlossenen Räumen bestimmt.
Belgien
Das Gerät darf im Freien verwendet werden, jedoch ist für
Übertragungen im Freien über eine Entfernung von 300 m oder
mehr eine Lizenz der belgischen Regulierungsbehörde BIPT
erforderlich.
Diese Einschränkung muss im Handbuch wie folgt angegeben
werden:
Dans le cas d’une utilisation privée, à l’extérieur d’un bâtiment, au-
dessus d’un espace public, aucun enregistrement n’est nécessaire
pour une distance de moins de 300m. Pour une distance
supérieure à 300m un enregistrement auprès de l’IBPT est requise.
Pour une utilisation publique à l’extérieur de bâtiments, une
licence de l’IBPT est requise. Pour les enregistrements et licences,
veuillez contacter l’IBPT.
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