Warnung – Sony NAS-Z200DIR Benutzerhandbuch

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NAS-Z200DiR/Z200iR.DE.4-151-738-32(1)

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DE

WARNUNG

Um die Brandgefahr zu reduzieren,

decken Sie die Ventilationsöffnungen

des Gerätes nicht mit Zeitungen,

Tischdecken, Vorhängen usw. ab.

Stellen Sie auch keine brennenden

Kerzen oder sonstigen offenen

Flammen auf das Gerät.

Um die Brand- oder

Stromschlaggefahr zu reduzieren,

setzen Sie das Gerät keinem Tropf-

oder Spritzwasser aus und stellen

Sie keine mit Flüssigkeiten gefüllten

Gegenstände, wie z. B. Vasen, auf

das Gerät.

Schließen Sie das Gerät an eine

leicht zugängliche Netzsteckdose

an, da mit dem Netzstecker das

Gerät vom Netzstrom getrennt wird.

Falls Sie eine Unregelmäßigkeit

am Gerät feststellen, ziehen Sie

den Netzstecker sofort von der

Netzsteckdose ab.

Stellen Sie das Gerät nicht in

einem engen Raum, wie z.B. einem

Bücherregal oder Einbauschrank auf.

Schützen Sie Batterien bzw. Geräte

mit Batterien darin vor übermäßiger

Hitze, wie z. B. direktem

Sonnenlicht, Feuer o. Ä.

Das Gerät bleibt auch in

ausgeschaltetem Zustand mit dem

Stromnetz verbunden, solange das

Netzkabel mit der Netzsteckdose

verbunden ist.

Ein zu großer Schalldruck von

Ohrhörern oder Kopfhörern kann zu

Hörverlusten führen.

WARNUNG

Um Verletzungen zu vermeiden,

muss dieses Gerät wie in den

Installationsanweisungen

beschrieben sicher auf dem Boden

bzw. an der Wand montiert werden.

VORSICHT

Die Verwendung optischer

Instrumente zusammen mit diesem

Produkt stellt ein Gesundheitsrisiko

für die Augen dar.

Bei diesem Gerät handelt es sich

um ein Laser-Produkt der Klasse

1. Diese Markierung befindet sich

außen an der Geräterückwand.

Hinweis für Kunden:

Folgende Informationen

beziehen sich

ausschließlich auf Geräte,

die in Ländern verkauft

werden, in denen EU-

Richtlinien gelten.

Der Hersteller dieses Produkts ist

Sony Corporation, 1-7-1 Konan,

Minato-ku, Tokio, 108-0075 Japan.

Autorisierter Vertreter für EMV

und Produktsicherheit ist die Sony

Deutschland GmbH, Hedelfinger

Straße 61, 70327 Stuttgart,

Deutschland.

Für Fragen im Zusammenhang

mit Kundendienst oder Garantie

wenden Sie sich bitte an die in den

separaten Kundendienst- oder

Garantieunterlagen genannten

Adressen.

Audioanlage für drahtloses
Netzwerk
NAS-Z200DiR/Z200iR

Die in diesem Paket enthaltene

Audioanlage für drahtloses Netzwerk

kann in den folgenden Ländern

verwendet werden:

AT, BE, CH, CZ, DE, DK, ES, FI, FR,

GB, GR, HU, IE, IT, NL, NO, PL, PT,

RO, SE, SK

HF-FERNBEDIENUNG
RMF-Z200

Hiermit erklärt Sony Corporation,

dass sich dieses Gerät in

Übereinstimmung mit den

grundlegenden Anforderungen

und den übrigen einschlägigen

Bestimmungen der Richtlinie

1999/5/EG befindet.

Weitere Informationen erhältlich

unter: http://www.compliance.

sony.de/

Hinweis zur Verwendung

des Geräts in den

folgenden Ländern:

Audioanlage für drahtloses

Netzwerk

NAS-Z200DiR/Z200iR

HF-FERNBEDIENUNG

RMF-Z200
Norwegen

Die Verwendung dieses Funkgeräts

ist in einem Umkreis von 20 km

um das Zentrum von Ny-Ålesund,

Svalbard, in Norwegen nicht erlaubt.

Audioanlage für drahtloses
Netzwerk
NAS-Z200DiR/Z200iR
Frankreich

Die WLAN-Funktionen dieser

Audioanlage für drahtloses

Netzwerk dürfen ausschließlich

in geschlossenen Räumen genutzt

werden.

Die Verwendung der WLAN-

Funktionen dieser Audioanlage für

drahtloses Netzwerk im Freien ist

auf französischem Gebiet verboten.

Deaktivieren Sie unbedingt

die WLAN-Funktionen dieser

Audioanlage für drahtloses Netzwerk,

bevor Sie das Gerät im Freien

verwenden. (ART-Entscheidung

2002-1009, abgeändert durch ART-

Entscheidung 03-908, im Hinblick

auf die Nutzungseinschränkung von

Funkfrequenzen.)

Italien

Die Nutzung von RLANs ist

folgendermaßen geregelt:
 die private Nutzung durch

die gesetzliche Verordnung

vom 01.08.2003, Nr. 259

(„Vorschrift zur elektronischen

Kommunikation“). Im

Einzelnen enthält Artikel 104

die Bestimmungen, wann

eine vorherige allgemeine

Autorisierung einzuholen ist, und

Art. 105, wann eine freie Nutzung

zulässig ist;

 die öffentliche Bereitstellung

des RLAN-Zugriffs für

Telekommunikationsnetzwerke

und -dienste durch die

Ministerialverordnung vom

28.05.2003, wie ergänzt,

und Artikel 25 (allgemeine

Autorisierung für elektronische

Kommunikationsnetzwerke

und -dienste) der Vorschrift zur

elektronischen Kommunikation.

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