Bluetooth – richtlinien und verordnungen – Sony VPCEH2A9E Benutzerhandbuch

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BLUETOOTH – Richtlinien und
Verordnungen

(nur für Modelle mit integrierten BLUETOOTH-Funktionen)

Wireless-Technologie BLUETOOTH

®

– Zulassungsinformationen

Die je nach Modell in VAIO-Computer integrierte BLUETOOTH-Funktion darf nur in den
folgenden Ländern verwendet werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

Die interne BLUETOOTH-Technologie ist für die drahtlose Kommunikation mit anderen
BLUETOOTH-fähigen Geräten vorgesehen und arbeitet im 2,4-GHz-Frequenzband

(2,400 bis 2,4835 GHz).

In bestimmten Situationen und Umgebungen kann die Verwendung der Wireless-Technologie
BLUETOOTH vom Eigentümer des Gebäudes oder einem verantwortlichen Vertreter der
Organisation untersagt sein, beispielsweise an Bord von Flugzeugen, in Krankenhäusern
oder in anderen Umgebungen, in denen das Risiko einer Beeinflussung von anderen
Geräten oder Diensten als möglicherweise oder tatsächlich schädlich einzustufen ist.

Wenn Sie nicht genau wissen, welche Regelung in einer bestimmten Organisation oder
Umgebung gilt, sollten Sie sich vor dem Einschalten erkundigen, ob die Wireless-Technologie
BLUETOOTH verwendet werden darf. Fragen Sie Ihren Arzt oder den Hersteller von am
Körper getragenen medizinischen Geräten (Herzschrittmachern, Hörgeräten usw.),

ob hinsichtlich der Verwendung von BLUETOOTH Bedenken bestehen.

Nutzungsbedingungen

Frankreich: Die BLUETOOTH-Funktion dieses Produkts darf ausschließlich innerhalb
von Gebäuden verwendet werden. Jegliche Verwendung der BLUETOOTH-Funktion
dieses Produkts außerhalb von Gebäuden ist auf französischem Staatsgebiet untersagt.
Vergewissern Sie sich, dass die BLUETOOTH-Funktion dieses Produkts deaktiviert
ist, bevor Sie es außerhalb von Gebäuden verwenden. (ART-Entscheidung 2002-1009
und Ergänzung durch ART-Entscheidung 03-908 betreffend Beschränkungen der
Nutzung von Funkfrequenzen.)

In Norwegen ist die Verwendung dieses Geräts in einem Umkreis von 20 km vom
Zentrum der Stadt Ny-Ålesund in Svalbard untersagt.

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