Lenovo Flex 10 Notebook Lenovo Benutzerhandbuch

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Begrenzte Herstellergarantie von Lenovo

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Neuseeland
Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ergänzt:

Nutzung von persönlichen Informationen:

Lenovo ist nicht in der Lage, die Services gemäß der vorliegenden Garantie zu erbringen, wenn
der Kunde seine persönlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt bzw. Lenovo untersagt,
seine Informationen an einen Vertreter oder Auftragnehmer von Lenovo zu übermitteln. Der
Kunde hat gemäß dem Privacy Act von 1993 (Datenschutzgesetz) das Recht, auf seine
persönlichen Informationen und Daten zuzugreifen und diese im Falle von Fehlern berichtigen
zu lassen. Zu diesen Zwecken wendet sich der Kunde an Lenovo (Australia & New Zealand)
Pty Limited ABN 70 112 394 411. Adresse: Level 10, North Tower, 1-5 Railway Street,
Chatswood, NSW, 2067. Telefon: 61 2 8003 8200. E-Mail: [email protected]

Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Nepal, Philippinen, Vietnam und Sri Lanka
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:

Schlichtung

Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben oder damit in
Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Diese
Garantie wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen Singapurs ungeachtet kollisionsrechtlicher
Bestimmungen geregelt, ausgelegt und durchgesetzt. Wenn der Kunde das Produkt in Indien
erworben hat, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben
oder damit in Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch geregelt bzw.
beigelegt. Schiedsverfahren in Singapur werden in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien
des Singapore International Arbitration Center („SIAC-Richtlinien“) durchgeführt. Schiedsverfahren
in Indien werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne
Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Die
Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren ist Englisch. Die zum Verfahren gehörenden
Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein. Die englische Version dieser Garantie ist in
solchen Verfahren verbindlich und hat Vorrang vor den Versionen anderer Sprachen.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Teil 1 wird wie folgt ergänzt:

Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können über die folgende Adresse mit
Lenovo Kontakt aufnehmen: EMEA Service Organisation, Lenovo (International) B.V., Floor 2,
Einsteinova 21, 851 01, Bratislava, Slovakia. Serviceleistungen im Rahmen dieser Garantie für
Lenovo Hardwareprodukte, die in EWR-Ländern erworben wurden, können in allen EWR-
Ländern in Anspruch genommen werden, in denen das Produkt von Lenovo angekündigt
wurde und verfügbar war.

Russische Föderation
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:

Produktlebensdauer
Die Produktlebensdauer beträgt vier (4) Jahre ab dem Kaufdatum.

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