Konica Minolta bizhub PRO 951 Benutzerhandbuch

Seite 559

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bizhub PRO 951

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4.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(1) wenn die Software auf CD-ROM(s) oder anderen Komponenten für die Speicherung von digitalen
Daten (im Weiteren gemeinschaftlich als "Speichermedium") bezeichnet) bereitgestellt wird, übernimmt
Konica Minolta für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Auslieferungsdatum die Gewährleistung,
dass das Speichermedium im normalen Gebrauch frei von Material- oder Fertigungsfehlern ist. MIT
AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG, DIE NUR FÜR
SPEICHERMEDIEN GILT, WIRD DIE SOFTWARE "OHNE MÄNGELGEWÄHR" UNTER AUSSCHLUSS
JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. KONICA MINOLTA, DIE
VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DIE KONICA MINOLTA-LIZENZGEBER SCHLIESSEN
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE
SOFTWARE AUS. DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE
DER MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE
NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
(2) KONICA MINOLTA, DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DIE KONICA MINOLTA-
LIZENZGEBER HAFTEN NICHT FÜR GEWINNAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE ODER ANDERE
INDIREKTE, SPEZIELLE, STRAFRECHTLICH RELEVANTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE
DURCH DIE NUTZUNG ODER DIE UNBENUTZBARKEIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN. DAS
BETRIFFT UNTER ANDEREM SCHÄDEN DURCH GOOWDWILL-VERLUSTE, COMPUTER-AUSFÄLLE
ODER -FEHLFUNKTIONEN SOWIE ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN ODER SONSTIGEN
SCHÄDEN UND VERLUSTE, SELBST WENN KONICA MINOLTA, DIE VERBUNDENEN
UNTERNEHMEN ODER DIE KONICA MINOLTA-LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. GLEICHES GILT FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DRITTE
GELTEND GEMACHT WERDEN.
(3) Der hier angegebene Haftungsausschluss hat keine Auswirkungen auf die Rechte, die Ihnen
rechtlich zustehen. Wenn ein Haftungsausschluss gemäß geltendem Recht nicht erlaubt ist, gilt der
Ausschluss lediglich im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen.

5.

KÜNDIGUNG
Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie die Software und sämtliche Kopien der Software
vernichten. Diese Vereinbarung wird ebenfalls beendet, wenn Sie eine der Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht erfüllen. Bei einer solchen Kündigung müssen Sie unverzüglich sämtliche Kopien
der Software, die sich in Ihrem Besitz befinden, vernichten.

6.

GELTENDES RECHT
Auf diese Vereinbarung findet das japanische Recht Anwendung.

7.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn Teile dieser Vereinbarung durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde der zuständigen
Gerichtsbarkeit als illegal oder null und nichtig erklärt wird, hat dies keine Auswirkungen auf die anderen
Bestandteile dieser Vereinbarung. Diese bleiben vollständig in Kraft, so als ob die als illegal oder
ungültig erklärten Bestandteile nicht zum Umfang der Vereinbarung gehören würden.

8.

HINWEIS FÜR ENDBENUTZER, DIE IN US-AMERIKANISCHEN BEHÖRDEN TÄTIG SIND
Die Software ist eine "Handelsware" (Commercial Item) im Sinne von 48 C.F.R. 2.101 (Oktober 1995),
bestehend aus "kommerzieller Computer-Software" (Commercial Computer Software) und
"Begleitmaterial für kommerzielle Computer-Software" (Commercial Computer Software
Documentation) im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 (September 1995). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R.
12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben US-amerikanische
Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführten Vertragsbedingungen und Konditionen
ausdrücklich genannten Lizenzrechte.
SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND
DASS SIE SICH BEREIT ERKLÄREN, DIE GENANNTEN BEDINGUNGEN EINZUHALTEN. KEINE DER
PARTEIEN IST VERPFLICHTET, ANDERE AUSSAGEN ODER DARSTELLUNGEN ZU AKZEPTIEREN,
DIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG WIDERSPRECHEN. ÄNDERUNGEN ODER
ERGÄNZUNGEN DIESER VEREINBARUNG SIND NUR GÜLTIG, WENN DIESE VON
ORDNUNGSGEMÄSS AUTORISIERTEN VERTRETERN ALLER BETEILIGTEN PARTEIEN
AUSGEARBEITET UND UNTERZEICHNET WURDEN. WENN SIE DIE VERPACKUNG ÖFFNEN ODER
DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT
DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN.

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