Beschränkte herstellergarantie – Nokia D211 Benutzerhandbuch

Seite 72

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© Nokia Corporation 2004. Alle Rechte vorbehalten.

BESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE

FÜR BESTIMMTE LÄNDER EUROPAS UND AFRIKAS

Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile

Phones gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und

Afrika, sofern keine gesonderte Garantie vor Ort besteht.

Gemäß den nachfolgenden Vertragsbestimmungen garantiert

Nokia Corporation Nokia Mobile Phones, Keilalahdentie 4,

FIN-02150 Espoo, Finland, („Nokia“) in bezug auf Material,

Konstruktion und Ausführung die Mängelfreiheit dieses

NOKIA-Gerätes („Gerät“) im Zeitpunkt des Erstkaufs:
1 Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den

Enderwerber des Geräts („Kunde“). Gesetzliche Ansprüche

des Kunden oder Ansprüche des Kunden gegenüber dem

Verkäufer/Händler des Gerätes werden hierdurch weder

ausgeschlossen noch beschränkt.

2 Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem

Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts durch den Erstkunden. Im

Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels des

Eigentümers/Verwenders läuft die Garantie für die noch

verbleibende Zeit der Frist von zwölf Monaten weiter. Im

übrigen bleibt sie unberührt. Diese beschränkte

Herstellergarantie ist nur gültig und durchsetzbar in den

folgenden Ländern: den Mitgliedstaaten der Europäischen

Union, Island, Norwegen und Schweiz.

3 Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte

nach alleiniger Wahl Nokias entweder durch Nokia oder

den autorisierten Kundendienst repariert bzw. ersetzt. Der

Kunde erhält von Nokia entweder das reparierte Gerät oder

ein funktionsfähiges Ersatzgerät zurück. . Ausgetauschte

Teile oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum von

Nokia über.

4 Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte

bzw. erneute Garantiefrist.

5 Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte

Abdeckungen oder anderweitig personalisierte Teile. In

Fällen, bei denen die SIM-Netzverriegelung zu öffnen oder

zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor Reparatur

bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten, sich wegen des

Öffnens bzw. Verschließens der SIM-Netzverriegelung an

den Netzbetreiber zu wenden.

6 Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale

Abnutzungserscheinungen. Des weiteren kommt diese

beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
a) der Mangel auf Mißachtung der Bedienungsanleitung,

unsachgemäße Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder

extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw. kurzfristige

Schwankungen entsprechender Einflüsse oder auf

Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw.

Anschlußversuche, unbefugtes Öffnen bzw. Reparieren,

Reparaturversuche mit nicht zugelassenen Ersatzteilen,

Fehlbedienung, unsachgemäße Installation, Unfälle,

Naturgewalten, Verschütten von Nahrungsmitteln oder

Getränken, chemische Einwirkung oder andere äußere

Einwirkungen, auf die Nokia keinen Einfluß nehmen kann,

zurückzuführen ist (u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen

sowie Beschädigungen der Antenne ausgenommen), es sei

denn der Mangel beruht unmittelbar auf einem Material-,

Konstruktions- oder Fabrikationsfehler;
b) der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen

nach Auftreten innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder

dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
c) das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten

des Mangels innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder dem

autorisierten Kundendienst eingereicht wird;
d) die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-

Nummer des Geräts entfernt, abgekratzt, durchgestrichen

oder verändert wurde bzw. unleserlich ist;
e) der Mangel durch eine defekte Funktion im Mobilfunk-

oder Wireless LAN-Netz verursacht wurde;
f) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass das Gerät mit

einem nicht von Nokia hergestellten und gelieferten Teil

verwendet bzw. an ein solches Teil angeschlossen oder

anderweitig bestimmungswidrig verwendet wurde;
g) die Software des Geräts aufgrund veränderter

Mobilfunk- oder Wireless LAN-Netzwerkparameter zu

aktualisieren ist;
h) der Mangel durch eine defekte Funktion des Computers

verursacht wurde, mit dem das Produkt verbunden war;
i) Veränderungen an dem Computer (einschließlich Updates

oder anderen Änderungen des Betriebssystems), mit dem

das Produkt verbunden war, die Fehlfunktion verursacht

haben.

7 Zur Geltendmachung dieser beschränkten Garantie hat der

Kunde entweder eine leserliche und unabgeänderte

Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und

Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,

Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere

Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage beim

Verkäufer/Händler, einen leserliche und unabgeänderte

Kaufquittung mit den entsprechenden Daten.

8 Diese eingeschränkte Garantie stellt das einzige und

ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber Nokia

sowie Nokias einzige und ausschließliche Haftung

gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.

Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese eingeschränkte

Garantie ersetzt alle anderweitigen Garantien und

Haftungserklärungen, sollten diese in mündlicher oder

schriftlicher Form abgegeben worden bzw. auf (nicht

zwingend anwendbare) gesetzliche Bestimmungen,

vertragliche Bestimmungen oder unerlaubte Handlung

zurückzuführen sein. Nokia haftet in keinem Fall für

Neben-, Folge- oder mittelbare Schäden, Kosten oder

Aufwendungen. Ist der Kunde eine juristische Person, so

übernimmt Nokia auch keinerlei Haftung für unmittelbare

Schäden, Kosten oder Aufwendungen.

9 Änderungen dieser beschränkten Garantie bedürfen der

vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nokia.

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