Einleitung & garantie, Einleitung & garantie einleitung, Garantiebedingungen – Fast & Fluid HA150 Benutzerhandbuch

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© Fast & Fluid Management, HA150

Einleitung & garantie

Einleitung

Sie haben sich für den Farbdispenser von Fast & Fluid Management und damit für ein Produkt entschieden,
das auf intensiver Forschung im Bereich der Hightech-Farbdispenser basiert. Erstklassige Bauteile,
handwerkliches Know-how und modernes ergonomisches Design gewährleisten einen wartungsarmen Betrieb
und ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EG-Richtlinie 89/392/EW G über Maschinen, der EG-Richtlinie
89/336/EWG über elektromagnetische Verträglichkeit und der EG-Niederspannungsrichtlinie 73/32/EWG
entsprechend den Verordnungen des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft. Das Gerät ist mit einer
CE-Kennzeichnung versehen.

Garantiebedingungen

In den vorliegenden Garantiebedingungen wird Fast & Fluid Management als 'F&FM' bezeichnet. Die zu
F&FMs Allgemeinen Verkaufsbedingungen gehörigen Garantiebedingungen werden folgendermaßen
zusammengefasst (die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind kostenlos bei F&FM erhältlich).

F&FM garantiert den ordnungsgemäßen Betrieb gelieferter W aren für die Dauer eines Jahres, es sei denn, ein
Defekt ist auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Die Kosten für von F&FM ausgeführte Prüfungen, in
deren Rahmen festgestellt wird, ob ein Defekt unter die Garantie fällt, werden von der anderen Partei
rückerstattet, wenn sich herausstellt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt. Sollte sich herausstellen,
dass ein Defekt unter die Garantie fällt, liefert F&FM identische oder gleichwertige Waren unter den in Punkt
6 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführten Bedingungen. Die in diesem Artikel beschriebenen
Garantieverpflichtungen sind nur dann gültig, wenn die von F&FM gelieferten Waren gemäß der
Betriebsanleitung benutzt worden sind. Die zur Feststellung der Anwendbarkeit der Garantie erforderlichen
Arbeiten, einschließlich Reisezeit, Reise- und Unterbringungskosten, werden zu den gängigen Tarifen in
Rechnung gestellt.

Im Gegensatz zu dem oben Genannten ist F&FM nicht zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn:
1.

die andere Partei oder ein Dritter die Reparaturen ausgeführt bzw. versucht hat, sie auszuführen, es sei
denn, F&FM hat es zuvor abgelehnt, die W aren zu einem angemessenen Preis zu reparieren;

2.

F&FM beweist, dass der Defekt nicht während der Prüfung aufgetreten ist;

3.

die andere Partei es versäumt hat, F&FM unverzüglich per Brief und/oder per Fax und unter Angabe
genauer Informationen über den Defekt zu informieren und/oder F&FMs Anweisungen nicht sorgfältig
nachgekommen ist;

4.

die andere Partei es versäumt hat, die Waren sachgemäß oder gemäß F&FMs Anweisungen zu benutzen
oder zu behandeln;

5.

der Schaden auf Grund von Ereignissen entstanden ist, die nicht F&FMs Aufsicht unterlagen und die
entweder während des Transports oder der Installation aufgetreten sind.

Im nachfolgenden Text bezieht sich der Begriff "Software" auf die Standard-Computersoftware, die F&FM der
anderen Partei geliefert hat und die auf einem computerlesbaren Speichermedium gespeichert wird sowie
auf die Begleitdokumentation (Software-Handbuch) und alle gelieferten verbesserten und/oder neuen
Versionen der Software. Mit dem Begriff 'Zentralrechner' wird die Maschine bezeichnet, für die und mit der
die Software geliefert wird und auf der die Software ausschließlich verwendet werden darf.

Die andere Partei ist berechtigt, aus Gründen der betriebsinternen Sicherheit die Software ganz oder
teilweise zu kopieren (maximal 2 Kopien sind erlaubt). Diese Kopien werden mit denselben Schutzmarken
und Copyright-Kennzeichnungen sowie Registriernummern wie der Originalversion der Software versehen.

Die andere Partei wird die Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von F&FM weder ändern,
übersetzen, dekompilieren noch anpassen und sie auch nicht in den Quellcode umsetzen. Auf Wunsch der
anderen Partei erteilt F&FM dieser Partei die erforderlichen Informationen, um die Software mit anderer
Software direkt kommunizierfähig zu machen.

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