Einleitung & garantie, Einführung, Garantiebedingungen – Fast & Fluid SK550 Benutzerhandbuch

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Fast & Fluid Management - SK550

Einleitung & garantie

Einführung

Sie haben sich mit einem Rüttler von Fast & Fluid Management für ein Produkt entschieden, dem intensive
Forschungsarbeiten zugrunde liegen. Die erstklassigen, fachgerecht zusammengesetzten Einzelteile und das
moderne ergonomische Design des Geräts gewährleisten eine lange Lebensdauer und ein hohes Maß an
Benutzerfreundlichkeit. Die Maschine entspricht den Anforderungen folgender Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft: 89/392/EW G-Maschinenrichtlinie, Richtlinie 89/336/EWG über elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) und Richtlinie 73/23/EWG über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen. Die Maschine ist mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.

Garantiebedingungen

In diesen Garantiebedingungen steht „F&FM“ für Fast & Fluid Management. Die in den Allgemeinen
Verkaufsbedingungen von F&FM festgelegten Garantiebedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen
(für ein kostenloses Exemplar der Allgemeinen Verkaufsbedingungen können Sie sich an F&FM wenden):

F&FM gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb aller von ihr gelieferten Artikel für den Zeitraum eines
Jahres, es sei denn, die Störung ist eine Folge normaler Verschleißerscheinungen. Die Kosten einer von
F&FM durchgeführten Inspektionsmaßnahme, die den Zweck hat, zu ermitteln, ob eine Störung unter die
Garantie fällt, werden von der Gegenpartei rückerstattet, wenn sich herausstellt, dass die Störung nicht
unter die Garantie fällt. Wenn sich zeigt, dass eine Störung unter die Garantie fällt, so stellt F&FM zu den
unter Punkt 6 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Bedingungen dieselben oder gleichwertige
Güter zur Verfügung. Die in diesem Abschnitt beschriebene Garantieverpflichtung gilt ausschließlich, wenn
die Güter entsprechend dieser Betriebsanleitung benutzt worden sind. Der Zeitaufwand für
garantiegebundene Tätigkeiten einschließlich Fahrzeit, Fahrtkosten und Unterkunftskosten werden zu den
üblichen Tarifen in Rechnung gestellt.

Von den obigen Bedingungen abweichend hat F&FM keinerlei Garantieverpflichtung, wenn
1.

Reparaturen oder Reparaturversuche von der Gegenpartei oder einem Dritten vorgenommen worden
sind, es sei denn, F&FM hat es zuvor abgelehnt, die Güter zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

2.

F&FM vorführt, dass der Defekt während des Testens nicht in Erscheinung tritt.

3.

Die Gegenpartei es versäumt, F&FM sofort über den Defekt zu informieren, und zwar möglichst mit
Schreiben per Post oder Fax, in dem sämtliche diesbezüglichen Einzelheiten genau beschrieben werden,
und/oder sich die Gegenpartei nicht voll und ganz an die Anweisungen von F&FM gehalten hat.

4.

Die Gegenpartei es versäumt hat, die Güter sachgerecht und gemäß den Anweisungen von F&FM zu
behandeln hat.

5.

Der Schaden durch Ereignisse außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von F&FM während des Transports
oder der Aufstellung entstanden ist.

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