Einleitung & garantie, Einleitung & garantie einleitung, Garantiebedingungen – Fast & Fluid TM300 Benutzerhandbuch

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© Fast & Fluid Management, TM300

Einleitung & garantie

Einleitung

Sie haben sich für den Farbdispenser von Fast & Fluid Managem ent und damit für ein Produkt entsc hieden, das
auf intensiver Forsc hung im Bereich der Hightech-Farbdispenser basiert. Erstklassige Bauteile, handwerklic hes
Know-how und modernes ergonomisches Design gewährleisten einen wartungsarm en Betrieb und ein hohes
Maß an Benutzerfreundlichkeit.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EG- Richtlinie 89/392/EWG über Masc hinen, der EG- Richtlinie 89/336/
EWG über elektromagnetische Verträglichkeit und der EG-Niederspannungsrichtlinie 73/32/EWG entsprec hend
den Verordnungen des Ministerrats der Europäischen Gem einschaft. Das Gerät ist m it einer CE-Kennzeichnung
versehen.

Garantiebedingungen

In den vorliegenden Garantiebedingungen wird Fast & Fluid Managem ent als 'F&FM' bezeic hnet. Die zu F&FMs
Allgemeinen Verkaufsbedingungen gehörigen Garantiebedingungen werden folgenderm aßen zusammengefasst
(die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind kostenlos bei F&FM erhältlic h).

F&FM garantiert den ordnungsgemäßen Betrieb gelieferter Waren für die Dauer eines Jahres, es sei denn, ein
Defekt ist auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Die Kosten für von F&FM ausgeführte Prüfungen, in deren
Rahmen festgestellt wird, ob ein Defekt unter die Garantie fällt, werden von der anderen Partei rüc kerstattet,
wenn sich herausstellt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt. Sollte sic h herausstellen, dass ein Defekt
unter die Garantie fällt, liefert F&FM identisc he oder gleichwertige Waren unter den in Punkt 6 der Allgem einen
Verkaufsbedingungen aufgeführten Bedingungen. Die in diesem Artikel besc hriebenen Garantieverpflic htungen
sind nur dann gültig, wenn die von F&FM gelieferten Waren gem äß der Betriebsanleitung benutzt worden sind.
Die zur Feststellung der Anwendbarkeit der Garantie erforderlichen Arbeiten, einsc hließlich Reisezeit, Reise-
und Unterbringungskosten, werden zu den gängigen Tarifen in Rec hnung gestellt.

Im Gegensatz zu dem oben Genannten ist F&FM nic ht zu Garantieleistungen verpflic htet, wenn:
1.

die andere Partei oder ein Dritter die Reparaturen ausgeführt bzw. versuc ht hat, sie auszuführen, es sei
denn, F&FM hat es zuvor abgelehnt, die Waren zu einem angemessenen Preis zu reparieren;

2.

F&FM beweist, dass der Defekt nicht während der Prüfung aufgetreten ist;

3.

die andere Partei es versäumt hat, F&FM unverzüglic h per Brief und/oder per Fax und unter Angabe
genauer Informationen über den Defekt zu inform ieren und/oder F&FMs Anweisungen nic ht sorgfältig
nachgekommen ist;

4.

die andere Partei es versäumt hat, die Waren sac hgemäß oder gemäß F&FMs Anweisungen zu benutzen
oder zu behandeln;

5.

der Schaden auf Grund von Ereignissen entstanden ist, die nic ht F&FMs Aufsicht unterlagen und die
entweder während des Transports oder der Installation aufgetreten sind.

Im nachfolgenden Text bezieht sich der Begriff "Software" auf die Standard- Computersoftware, die F&FM der
anderen Partei geliefert hat und die auf einem computerlesbaren Speichermedium gespeichert wird sowie auf
die Begleitdokumentation (Software- Handbuch) und alle gelieferten verbesserten und/oder neuen Versionen
der Software. Mit dem Begriff 'Zentralrechner' wird die Masc hine bezeichnet, für die und mit der die Software
geliefert wird und auf der die Software aussc hließlich verwendet werden darf.

Die andere Partei ist berechtigt, aus Gründen der betriebsinternen Sic herheit die Software ganz oder teilweise
zu kopieren (maximal 2 Kopien sind erlaubt). Diese Kopien werden m it denselben Sc hutzmarken und
Copyright-Kennzeichnungen sowie Registriernummern wie der Originalversion der Software versehen.

Die andere Partei wird die Software ohne ausdrüc kliche schriftliche Genehmigung von F&FM weder ändern,
übersetzen, dekompilieren noch anpassen und sie auc h nicht in den Quellcode umsetzen. Auf Wunsc h der
anderen Partei erteilt F&FM dieser Partei die erforderlic hen Informationen, um die Software mit anderer
Software direkt kommunizierfähig zu machen.

Bei einem Defekt des Zentralrechners darf die andere Partei die Software solange auf einem anderen Rechner
verwenden, bis der Zentralrechner wieder betriebsfähig ist. Die andere Partei inform iert F&FM diesbezüglic h
innerhalb von 5 Tagen.

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