Gewährleistung und service – Leica Biosystems IPS Benutzerhandbuch

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Gebrauchsanweisung V 1.9 RevD – 05/2013

8. Gewährleistung und Service

Gewährleistung

Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte Ver-

tragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den Leica hausin-

ternen Prüfungsmaßstäben unterzogen wurde, und dass das Produkt nicht

mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spezifikationen

und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.
Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-

senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer

zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie

das Vertragsprodukt bezogen haben.

Serviceinformation

Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wen-

den Sie sich bitte an Ihre Leica Vertretung oder den Leica Händler, von dem

Sie das Gerät gekauft haben.
Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:

• Die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes.
• Den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner.
• Den Grund für die Kundendienstanforderung.
• Das Lieferdatum.

Stilllegung und Entsorgung

Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-

tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

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