3 gleitringdichtung rg-5, gesperrt, 5 instandhaltung, 1 gleitringdichtung rg-5, gequencht – Richter RG5 Benutzerhandbuch

Seite 4: 2 gleitringdichtung rg-5, gesperrt, Gleitringdichtung rg-5, gesperrt, Folgen (beispiele), Gleitringdichtung rg-5, gequencht, 5instandhaltung, Baureihe sck

Advertising
background image

Baureihe SCK,

Gleitringdichtung RG-5, stationär, doppeltwirkend

Seite 4

gequencht oder gesperrt

9220-015-de

Revision 10

TM 7827

Ausgabe 03/2010

Wird mit Betriebswasser gequencht, sollte ein Durch-
fluss von ca. 40 l/h eingestellt werden. Nach einer
Einlaufphase von ca. 10 h kann der Durchfluss soweit
reduziert werden, dass die Quenchflüssigkeit um ca.
20

°C erwärmt ausfließt. Ein Mindestdurchfluss von

5l/h sollte erhalten bleiben.

Sind die vorhandenen Anschlüsse richtig
montiert?

QE - Quenchflüssigkeit Eintritt
QA - Quenchflüssigkeit Austritt
Siehe auch Schnittzeichnung im Abschnitt 7.

4.2.3 Gleitringdichtung RG-5, gesperrt

Eine mit einer doppeltwirkenden Gleitringdichtung
ausgerüstete Pumpe darf nicht mit Förderprodukt
gefüllt werden, bevor das vorhandene Sperr-
drucksystem in Betrieb gesetzt wurde.
Andernfalls können schon vor dem Anfahren z.B.
Schäden durch Öffnen des mediumseitigen Dichtspal-
tes auftreten.
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss
der Druck der Sperrflüssigkeit 1 - 2 bar über dem
Druck des Fördermediums an der Gleitringdichtung
bei Q = 0 m

3

/h sein. Dabei ist zu beachten, dass der

Sperrdruck den zulässigen Druck der eingesetzten
Gleitringdichtung nicht überschreitet.
Der erforderliche Sperrdruck kann wie folgt ermittelt
werden:

2/3 des Förderdruckes bei Q = 0 m

3

/h

+ Zulaufdruck

+ 1 -2 bar Sicherheit

Der Zulaufdruck wird am Saugstutzen der Pumpe in
bar gemessen. Ist keine Messstelle vorhanden, kann
der Zulaufdruck mit folgender Formel rechnerisch
bestimmt werden.
Mit gleicher Formel wird auch der Förderdruck bei
Q=0 m

3

/h anhand der Pumpenkennlinie ermittelt.

2

,

10

)

(kg/dm

x

(mFS)

H

=

(bar)

p

3

p =

Zulaufdruck bzw. Förderdruck

H =

Zulaufhöhe bzw. Förderhöhe

=

Dichte

Sind die vorhandenen Anschlüsse richtig mon-
tiert?

SE

- Sperrflüssigkeit Eintritt

SA

- Sperrflüssigkeit Austritt

Siehe auch Schnittzeichnung im

Abschnitt 7

.

4.3 Unzulässige Betriebsweisen

und deren Folgen (Beispiele)

Unzulässige Betriebsweisen, auch kurzzeitige,
können

schwerwiegende

Schäden

am

Aggregat nach sich ziehen.

Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz können
aus diesen unzulässigen Betriebsweisen potentielle
Zündquellen (Überhitzung, elektrostatische und
induzierte Aufladungen, mechanische und elektrische
Funken) resultieren, deren Entstehen nur durch
Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
verhindert werden kann.
Beispiele siehe Einbau- und Betriebsanleitung SCK in

Abschnitt 6.6

.

5

Instandhaltung

Die Vorschriften des Gleitringdichtungs-
Herstellers sind auf jeden Fall zu beachten.
Siehe ebenfalls Einbau- und Betriebsanleitung

für die Baureihe SCK.

5.1 Gleitringdichtung RG-5,

gequencht

Entwichene Quenchflüssigkeit muss rechtzeitig
ergänzt werden.
Man

unterscheidet

offene

und

geschlossene

Quenchsysteme.
Bei geschlossenen Systemen ist darauf zu achten,
dass der Füllstand immer ausreichend ist. Durch Le-
ckagen kann sich die Quenchflüssigkeit mit dem För-
dermedium anreichern. Deshalb ist es entsprechend
den betrieblichen Erfordernissen von Zeit zu Zeit
komplett auszutauschen.

Wenn der Füllstand der Quenchflüssigkeit in
einem

vorhandenen

Vorratsbehälter

angestiegen ist, muss es umgehend

ausgetauscht werden. Erfolgt der Anstieg in relativ
kurzer Zeit, kann dies auch ein Zeichen dafür sein,
dass die mediumseitige Gleitringdichtung beschädigt
ist.

5.2 Gleitringdichtung RG-5,

gesperrt

Wichtig ist die rechtzeitige Ergänzung entwichener
Sperrflüssigkeit, sowie die Überwachung des
Sperrflüssigkeitsdruckes.
Der Mindestsperrflüssigkeitsdruck darf, solange das
Pumpengehäuse unter Druck steht, nie unterschritten
werden.
Siehe hierzu auch die Beschreibung des verwendeten
Sperrdrucksystems und

Abschnitt 4.2.2

.

Advertising