2 betrieb in explosionsgefährdeten bereichen, Betrieb in explosionsgefährdeten bereichen – Baumer EEx ME 12 Benutzerhandbuch
Seite 6

3
eexme12_mb (13A2)
MB052T1
2
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
2.1
Das Gerät entspricht der
Norm EG-Richtlinie 94/9/EG für explosionsgefährdete Bereiche.
Der Einsatz ist gemäß der
Gerätekategorie 2 G (Ex-Atmosphäre Gas) zulässig.
Gerätekategorie 2 G: - Ex-Kennzeichnung:
II 2 G Ex d IIC T4/T5 Gb
- Normenkonformität:
EN 60079-0: 2009
Allgemeine Bestimmungen
EN 60079-1: 2007
Druckfeste Kapselung „d“
- Zündschutzart:
d
- Temperaturklasse:
T4/T5
- Gerätegruppe:
II
- Explosionsgruppe:
IIC
- Geräteschutzniveau:
Gb
Der Einsatz in anderen explosionsgefährdeten Bereichen ist
nicht zulässig.
EG-Baumusterprüfbescheinigung auf Anfrage:
TÜV NORD CERT Nr. TÜV 02 ATEX 1920 X
2.2
Besondere Bedingung:
Der maximale
Umgebungstemperaturbereich für den Einsatz des Gerätes im Ex-Bereich
beträgt -60°C bis +50°C bei T5 und -60°C bis +60°C bei T4.
2.3
Eine gegebenenfalls in der sonstigen technischen Dokumentation aufgeführte
UL-Listung gilt
nicht für den Einsatz im Ex-Bereich.
2.4
Das Gerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ...
–
die Angaben auf dem Typenschild des Gerätes mit dem zulässigen Ex-Einsatzbereich vor
Ort übereinstimmen (Gerätegruppe, Kategorie, Zone, Temperaturklasse bzw. maximale
Oberflächentemperatur),
–
das Gerät unbeschädigt ist (keine Schäden durch Transport und Lagerung) und
–
sichergestellt ist, dass keine explosionsfähige Atmosphäre, Öle, Säure, Gase, Dämpfe,
Strahlungen etc. bei der Montage vorhanden sind.
2.5
An Betriebsmitteln, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, darf keine
Veränderung vorgenommen werden. Reparaturen dürfen nur durch vom Hersteller autorisierte
Stellen ausgeführt werden.
Bei Zuwiderhandlung erlischt die Ex-Zulassung.
2.6
Bei der Montage und Inbetriebnahme ist die Norm EN 60079-14 / IEC 60079-14 zu beachten.
2
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Das Gerät ist entsprechend den Angaben in der Montage- und Betriebsanleitung zu be-
treiben. Die für die Verwendung bzw. den geplanten Einsatzzweck zutreffenden Gesetze,
Richtlinien und Normen sind zu beachten.