10 ​​garantiebedingungen, Garantiebedingungen, 10 garantiebedingungen – FRITSCH LABORETTE 24 with U-shaped channel Benutzerhandbuch

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Garantiebedingungen

Als Hersteller gewährt die FRITSCH GmbH – zusätzlich zu den Gewährleis-

tungsansprüchen gegen den Verkäufer – eine Garantie für die Dauer von

zwei Jahren ab Ausstellungsdatum der dem Gerät beiliegenden Garantie-

urkunde.
Innerhalb dieser Garantiezeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch

Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf

Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Die Garantie kann in allen

Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses FRITSCH-Gerät

von uns autorisiert verkauft wird.

Die Ansprüche entsprechend dieser Garantiezusage setzen voraus, dass

das Gerät ordnungsgemäß entsprechend der Gebrauchsanweisung/

Betriebsanleitung für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch ver-

wendet wurde.
Die Garantie wird auf Grund der Vorlage der Originalrechnung, welche

das Datum des Kaufes und den Namen des Händlers, sowie den vollstän-

digen Gerätetyp und die Gerätenummer zu tragen hat, gewährt.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn die dem Gerät beiliegende Ant-

wortkarte mit der Überschrift „Sicherung der Garantieleistung" ord-

nungsgemäß ausgefüllt unverzüglich nach Erhalt des Gerätes abge-

schickt wurde und innerhalb von drei Wochen bei uns eingegangen ist

oder unverzüglich nach Erhalt des Gerätes eine Online-Registrierung

mit Angaben der oben genannten Daten vorgenommen wurde.

Die Garantie wird nicht gewährt wenn:

n

Schäden vorliegen, die durch normalen Verschleiß und Verbrauch

entstanden sind, insbesondere an Verschleißteilen, wie z.B.: Brech-

platten, Stützwänden, Mahlbechern, Mahlkugeln, Siebblechen, Bürs-

tenstreifen, Mahlgarnituren, Mahlscheiben, Rotoren, Siebringen,

Stift-Einsätzen, Umrüstsätzen, Siebeinsätzen, Bodensiebe, Mahlein-

sätze, Schneidwerkzeuge, Siebkassetten, Siebe und Messzellen-

gläser,

n

Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Gerät von Per-

sonen oder Gesellschaften ohne entsprechende Befugnis vorge-

nommen wurden,

n

Das Gerät nicht in einer Laborumgebung eingesetzt wurde und/oder

im Dauerbetrieb genutzt wurde,

n

Schäden vorliegen, die durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer

u. ä.) oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind,

n

Schäden vorliegen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des

Gerätes nur unerheblich beeinflussen,

n

der Geräte-Typ und die Gerätenummer am Gerät geändert, gelöscht,

entfernt oder auf andere Art unleserlich gemacht wurde oder

n

die vorstehend erwähnten Dokumente auf irgendeine Art geändert

oder unleserlich gemacht wurden.

Dauer der Garantie

Vorraussetzung zur Garantiegewährleis-

tung

Gründe für den Wegfall der Garantie

Garantiebedingungen

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