Sorgfaltspflicht des betreibers, Anforderungen an das bedienungspersonal – BECKHOFF CP62xx-xxxx-0030 Benutzerhandbuch
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Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
• der Industrie-PC nur bestimmungsgemäß verwendet wird (siehe
• der Industrie-PC nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand
• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort des Industrie-PCs zur Verfügung steht.
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal den
Industrie-PC bedient, wartet und repariert.
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt.
• alle an dem Industrie-PC angebrachten Sicherheits- und
Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich bleiben.
Nationale Vorschriften
je nach Maschinentyp
Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem der Industrie-PC zum Einsatz
kommt, bestehen nationale Vorschriften für Steuerungen solcher
Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die
Steuerung überprüft werden muss.
Der Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.
Der Einbau-Panel-PC kann nicht vom Anwender geöffnet werden!
Hinweis
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den
Maßnahmen im Störfall
Bei Störungen am Industrie-PC kann anhand der Liste im Abschnitt
ermittelt werden, welche Maßnahmen einzuleiten
sind.
Anforderungen an das Bedienungspersonal
Betriebsanleitung lesen
Jeder Benutzer des Industrie-PCs muss diese Betriebsanleitung gelesen
haben.
Softwarekenntnisse
Jeder Benutzer muss alle für ihn erreichbaren Funktionen der auf dem PC
installierten Software kennen.
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