4 entsorgung, 1 altgeräte, 2 batterien – Devolo dLAN home TV Sat 2400-CI+ Benutzerhandbuch

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Anhang 53

devolo dLAN TV Sat 2400-CI+

5.4 Entsorgung

5.4.1 Altgeräte

Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:

Das Symbol des durchgestrichenen
Mülleimers auf dem Gerät bedeutet,
dass es sich bei diesem Adapter um
ein elektrisches bzw. elektronisches
Gerät im Anwendungsbereich des
deutschen Elektrogesetzes handelt.

Seit dem 24. März 2006 dürfen der-
artige Altgeräte nicht mehr im Haus-
müll entsorgt werden. Sie können
diese stattdessen kostenlos bei Ihrer
kommunalen Sammelstelle abge-
ben. Wenden Sie sich an Ihre Stadt-
oder Gemeindeverwaltung, um die
Adresse und die Öffnungszeiten der
nächstgelegenen Sammelstelle zu
erfahren.

5.4.2 Batterien

Laut Batterieverordnung dürfen Batterien und Akkus
nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie können diese

stattdessen kostenlos bei Ihrer kommunalen Sammel-
stelle oder im Handel (z. B. Supermarkt, Fachgeschäft)
abgeben.

5.5 Allgemeine Garantiebedingun-

gen

Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-

Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden

gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-

genden Bedingungen:

1

Garantieumfang

a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen

Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-

lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der

Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder

Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl kos-

tenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu

behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät

mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerk-

malen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Soft-

ware sind von der Garantie ausgeschlossen.

b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo

getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber

zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.

c)

Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.

d) devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-

tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-

Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der

Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine

zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: