Devolo dLAN 500 AV Wireless+ Benutzerhandbuch

Seite 81

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80 Anhang

devolo dLAN 500 AV Wireless+

c)

Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten

haftet devolo in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit

nicht.

d) In Fällen, in denen devolo die Vernichtung von Daten vorsätz-

lich oder grob fahrlässig verursacht hat, haftet devolo für den

typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger

und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien

eingetreten wäre.

e)

Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist

nicht übertragbar.

f)

Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.

Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der

Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-

schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus

dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist

devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeit-

punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

g) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-

dung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo

und dem Erwerber nicht.

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