3 allgemeine garantiebedingungen – Devolo dLAN Wireless extender Benutzerhandbuch

Seite 57

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devolo

®

dLAN

®

Wireless extender

57

Anhang

6.3 Allgemeine

Garantiebedingungen

Diese Garantie gewährt die devolo

®

AG den Erwerbern von devolo

®

-

Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen

Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

1 Garantieumfang

a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie

wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sach-

gemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung auf-

grund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind,

nach devolos

®

Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden.

Alternativ hierzu behält devolo

®

sich vor, das defekte Gerät gegen ein

Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungs-

merkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software

sind von der Garantie ausgeschlossen.

b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo

®

getragen,

nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werk-

stätte und/oder zu devolo

®

.

c) Ersetzte Teile gehen in devolos

®

Eigentum über.

d) devolo

®

ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch

hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen,

um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür

entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch

hierauf besteht nicht.

2 Garantiezeit

a) Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo

®

-Produkt drei Jahre. Die

Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den

devolo

®

-Fachhändler. Von devolo

®

erbrachte Garantieleistungen

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