Sicherheitseinrichtungen, Aufstellungsvorschriften – REMKO HTK 100 H Benutzerhandbuch

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Hinweise zu den Sicherheitseinrichtungen

Die Sicherheitseinrichtungen verfügen über eine Eigen-
überwachung der Fühler und sind kältesicher bis -20 °
C. Bei Temperaturen unterhalb -20 °C schaltet sie a b,
bei Temperaturanstieg jedoch selbsttätig wieder ein.

Bei Beschädigung des Fühlers oder des Kapillarrohres,
sowie bei Erreichen einer Übertemperatur von ungefähr
220 °C wird das Füllmedium entleert und die Sicherh eits-
einrichtung schaltet ab. Der Regler ist nicht mehr funk-
tionsfähig und muß ausgetauscht werden.

Bei einem eventuellem Austausch des STB ist nur das
REMKO–Originalersatzteil zu verwenden.

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Achten Sie unbedingt auf eine sorgfältige Installation
und Montage.

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Die Kapillarrohre dürfen nicht in unmittelbarer Nähe
von Lötstellen gebogen werden.

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Die Kapillarrohre dürfen beim Einbau nicht beschä-
digt oder scharfkantig geknickt werden.

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Die Fühler dürfen nur an der werkseitig vorgesehenen
Befestigungslasche befestigt werden.

Sicherheitseinrichtungen


Die Geräte verfügen über folgende Sicherheits– bzw.
Kontrolleinrichtungen:

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Temperaturregler (TR)

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Temperaturwächter (TW)

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Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB)

Temperaturregler (TR)

Der Temperaturregler steuert das Ein- und Ausschalten
des Umluftventilators. Der Schaltpunkt wird über den
Regler „Scala 21 – 60” im Schaltkasten eingestellt.
Sollwert ca. 35 – 40 °C.

Temperaturwächter (TW)

Der Temperaturwächter begrenzt im Heizbetrieb über
den Gebläse-Brenner die Geräte- bzw. Ausblastemperatur.
Der Schaltpunkt wird über den Regler „Scala 34 – 110“
im Schaltkasten eingestellt.
Sollwert ca. 80 – 85 °C.

Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB)

Der STB übernimmt die Kontrollfunktion des Tempera-
turwächters. Der Schaltpunkt ist fest eingestellt. Eine
Wiedereinschaltsperre verhindert nach Auslösung des
STB einen Neustart des Gebläse-Brenners.
Nach dem Entfernen der Abdeckkappe, sie befindet
sich neben dem Bedienungstableau, ist der Rückstell-
knopf mit einem geeigneten Werkzeug von außen zu
betätigen.
Nach der Rückstellung des STB ist die Abdeckkappe

Vor Rückstellung des STB sind die Betriebsbedin-
gungen des Gerätes zu prüfen, um ein erneutes
Überschreiten der Auslösetemperatur zu verhin-

Aufstellungsvorschriften


Für den Einsatz der Geräte gelten grundsätzlich die Si-
cherheitsrichtlinien der Berufsgenossenschaften, die jewei-
ligen Landesbauordnungen sowie die Verordnungen der
Feuerstätten.

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Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstel-
lungsraum, da dies unweigerlich zu Verbrennungs-
technischen Störungen führt.

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Achten Sie unbedingt auf eine der jeweiligen Geblä-
seleistung (siehe Typenschild) angepaßte Frischluft-
zufuhr.
Der Gebläse-Brenner ist ggf. mit einer separaten
Verbrennungsluftzufuhr zu versehen.

Aufstellung in geschlossenen, gut belüfteten Räu-
men ohne Kaminanschluß

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Der Betrieb der Geräte ist zulässig, wenn die unter
§ 38 Abs. 4 aufgeführten zur Verbrennung benötig-
ten Mindestluftmengen zugeführt werden.

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Eine zuverlässige Abfuhr der Verbrennungsgase
muß auf jeden Fall sichergestellt sein, um eine un-
zulässige Schadstoffbelastung der Raumluft auszu-
schließen.

Aufstellung im Freien

◊

Durch den Betrieb der Geräte dürfen keine Gefahren
oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

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Vom Gerätebetreiber ist sicherzustellen, daß Unbe-
fugte weder das Gerät noch die Energieversorgung
manipulieren können.

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Niederschläge wie Regen oder Schnee können durch
den Zuluftventilator angesaugt werden, aus diesem
Grund ist ein geeigneter Witterungsschutz vorzusehen.

Raumbeheizung

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Die Geräte dürfen zur Raumbeheizung nur mit einem
Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.

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Die Zufuhr der zur einwandfreien Verbrennung not-
wendigen Frischluft muß sichergestellt werden.

Sicherheitsabstände

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Um einen sicheren Gerätebetrieb und Wartung zu
gewährleisten, sollten 1,5 m Sicherheitsabstand um
das Gerät herum eingehalten werden.

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Fußboden und Decke müssen feuerhemmend sein.

Elektroanschluß

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Die Geräte werden mit 400 V / 3~N / 50 Hz betrieben.

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Der Elektroanschluß der Geräte muß an einen be-
sonderen Speisepunkt mit Fehlerstromschutzschalter
nach VDE 0100 § 55 erfolgen.

◊

Verlängerungen des Anschlußkabels dürfen aus-
schließlich durch autorisiertes Elektrofachpersonal,
in Abhängigkeit von Kabellänge, Anschlußleistung
des Gerätes und Berücksichtigung der örtlichen Ver-
wendung ausgeführt werden.

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