REMKO GPA 60 Benutzerhandbuch

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Einschränkungen bei der Verbrennungsluftzufuhr

Die Verbrennungsluftzuführung muß grundsätzlich von
außen erfolgen:

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bei mechanischen Absauganlagen,

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wenn im Aufstellraum Über- oder Unterdruck auftre-
ten kann,

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wenn das Gerät in stark staubhaltiger Umgebung
aufgestellt wird,

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in Kfz-Betrieben.

◊

Bei horizontaler Anordnung muß ein leichtes Gefälle
(2-3%) vom Gerät weg vorhanden sein, um ein Ein-
dringen von Kondenswasser in das Geräteinnere zu
vermeiden.

◊

Die Rohrenden sind grundsätzlich mit geeigneten
Windschutzeinrichtungen zu versehen.

◊

Die Installation muß durch autorisiertes Fachperso-
nal ausgeführt werden.

◊

Die entsprechende Position der Außenendstücke
muß den Angaben in den Abbildungen 5 bis 9 ent-
sprechen.

◊

Die werkseitig gelieferten Komponenten entspre-
chen serienmäßig allen Anforderungen.

Abgasabführung (System REMKO-WSA

)

Grenzwerte der Rohrlängen

In allen zuvor beschriebenen Installationsvarianten
müssen bei einer Verlängerung der Rohre in jedem Fall
die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Grenz-
werte eingehalten werden.
Die Länge der Rohre darf diese Grenzwerte nicht unter-
bzw. überschreiten. Andernfalls können Betriebsstörun-
gen durch Ansprechen der Drucküberwachung nicht
ausgeschlossen werden.
Es ist zu berücksichtigen, daß ein 90° Bogen einem
geraden Abschnitt von ca. 0,5 m entspricht und daß der
Einsatz von rauhen Rohren höhere Druckverluste als
bei glatten Rohren verursacht.
Sollten die Rohre größere Längen als die unten ge-
nannten haben, müssen größere Durchmesser als die
der Anschlußstutzen verwendet werden.
Diese sind im Einzelfall und nach Rücksprache mit un-
serer Planungsabteilung zu bemessen.
Abgas- und Verbrennungsluftrohre und Windschutzein-
richtungen müssen je nach Bedarf als Zubehör bestellt
werden.

Rohrgrenzlängen

min.

max.

nur Abgasabführung


(Typ B

22

)

500 mm

5000 mm

Abgasab- u. Verbren-
nungsluftzuführung

(Typen C

12

- C

52

)

2 x 500 mm 2 x 3000 mm

Die Installation der Abgasrohre durch Außenwän-
de muß den Bestimmungen der DVGW - TRGI und
der TRF entsprechen.

Von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sowie dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist
dafür eine Genehmigung einzuholen.

Spezielle Anforderungen an die Rohrinstallation.

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Der Rohrdurchmesser darf den Durchmesser des
Anschlußstutzens nicht unterschreiten.

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Alle Abgasrohrverbindungen müssen gasdicht aus-
geführt werden.

schematisches Beispiel Gasfeuerstätte Typ B

22

Windschutzkopf

Endrohr 1,5 m lg. für
die Dachdurchführung

Flachdachdurchführung

Wandhalterung

Abgasrohr 1m;
mit Meßnippel

Abgasrohr-
bogen, 90°

Reinigungsteil mit
Kondensatablauf

T-Anschluß, 90°

Verbindungsmuffe

gasdichter

Meßnippel

1 m über D

ach

Montagehöhe

2,

5 m

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