2 gesetzliche bestimmungen -3, 2 gesetzliche bestimmungen – TA Triumph-Adler CX 8020 Benutzerhandbuch

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1. 2 Gesetzliche Bestimmungen


Nicht alle Arten von Originale dürfen vervielfältigt werden.
Der Besitz von Kopien bestimmter Arten von Originale kann strafbar sein.
Bevor Sie Originale kopieren, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten.

Originale, deren Vervielfältigung gesetzlich verboten ist:

1. Es ist verboten Zahlungsmittel (Geld, Banknoten, usw.) oder vom Staat herausgegebene,

verkäufliche Titel (Rentenpapiere, Wertpapiere, Schuldverschreibungen usw.) zu
vervielfältigen.

2. Es ist verboten, Zahlungsmittel oder verkäufliche Titel eines fremden Landes zu

vervielfältigen.

3. Es ist verboten, unbenutzte Briefmarken oder staatliche Postkarten ohne Genehmigung der

Regierung zu vervielfältigen.

4. Es ist verboten, vom Staat herausgegebene Steuermarken, Prüfstempel usw. zu

vervielfältigen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.


Besondere Gegenstände:

1. Es wird davor gewarnt, privat herausgegebene Wertpapiere (Aktien, Wechsel, Schecks,

Warengutscheine usw.), Dauerkarten, Fahrscheinhefte usw. zu vervielfältigen, mit der
Ausnahme, dass bestimmte Unternehmen solche Originale für den eigenen Bedarf
vervielfältigen.

2. Wir raten davon ab, Originale wie vom Staat herausgegebene Pässe, staatlich oder privat

herausgegebene Ermächtigungen, Untersuchungsbescheinigungen für das Auto,
Identitätskarten, Eintrittskarten usw. freizügig zu vervielfältigen.

Gesetzliche Quelle

Zum Kopieren verbotene Gegenstände

Vorschrift zum Überwachen von
Falschgeld und gefälschter Wertpapiere

Zahlungsmittel (Geld, Banknoten usw.), staatlich
herausgegebene, verkäufliche Titel (Rentenpapiere,
Pfandbriefe, Schuldverschreibungen usw.)

Gesetz zur Überwachung von
nachgemachten oder gefälschten
Zahlungsmitteln und Wertpapieren
anderer Staaten

Zahlungsmittel oder verkäufliche Titel anderer
Staaten

Gesetz zur Überwachung von
nachgemachten Briefmarken

Unbenutzte Briefmarken oder staatliche Postkarten

Gesetz zur Überwachung von
nachgemachten Steuermarken

Staatlich herausgegebene Steuermarken und
Prüfstempel, die gesetzlich vorgeschrieben sind

Gesetz zur Überwachung von
Zahlungsmittel ähnlichen Wertpapieren

Privat herausgegebene Wertpapiere (Aktien,
Wechsel, Schecks, Warengutscheine usw.),
Dauerkarten oder Fahrscheinhefte


Durch Copyright geschützte Originale:

Es ist verboten, solche Originale wie Bücher, Musik, Gemälde, Drucke, Landkarten, Zeichnungen,
Filme und Bilder zu vervielfältigen, ausgenommen für den persönlichen Gebrauch.

Kapitel 1 Bevor Sie loslegen

1-3

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