2 zur vervielfältigung verbotener originale – TA Triumph-Adler CX 8124 Benutzerhandbuch

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Kapitel 1 Vorbereitung zum Betrieb

1-3

1. 2 Zur Vervielfältigung verbotener Originale

Das Kopieren bestimmter Originale ist verboten.

Schon der Besitz einer Kopie bestimmter Originale ist gesetzlich strafbar.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, solche Originale zu kopieren.

[Folgende Originale dürfen per Gesetz nicht kopiert werden]

1. Zahlungsmittel (Geldscheine, Geld, Banknoten usw.) oder von der Regierung ausgestellte

übertragbare Wertpapiere (nationale Anleihen, Wertpapiere, Kommunalobligationen usw.)

dürfen nicht kopiert werden.

2. Ausländische Währungen oder ausländische übertragbare Wertpapiere dürfen nicht kopiert

werden.

3. Unerlaubtes Kopieren von Regierungsdokumenten, unbenutzten Briefmarken oder

amtlichen Postkarten ist verboten.

4. Von der Regierung ausgestellte Stempelmarken oder Beglaubigungsmarken, die vom

Alkoholsteuergesetz oder Warenumsatzsteuergesetz vorgeschrieben sind, dürfen nicht

kopiert werden.

[Besonders zu beachtende Punkte]

1. Die Regierung warnt davor, privat ausgestellte Wertpapiere (Aktienzertifikate, Wechsel,

Schecks, Warengutscheine usw.), Zeitkarten oder Fahrscheinhefte zu kopieren, außer wenn

bestimmte Firmen solche Originale in der für ihre eigenen Geschäfte erforderlichen Anzahl

kopieren.

2. Wir raten dringend davon ab, solche Originale wie von der Regierung ausgestellte Pässe,

öffentlich oder privat ausgestellte Lizenzen, Kfz-Inspektionszertifikate, Ausweise,

Eintrittskarten und Essenscoupons frei zu kopieren

Einschlägiges Gesetz

Originale mit Kopierverbot

Verordnungen zum Schutz vor gefälschten

Währungen und Wertpapieren.

Zahlungsmittel (Geldscheine, Geld, Banknoten

usw.), von der Regierung ausgestellte

übertragbare Wertpapiere (nationale Anleihen,

Wertpapiere, Kommunalobligationen usw.)

Schutzgesetz gegen gefälschte

ausländische Währungen, Geldscheine,

Banknoten und Wertpapiere

Ausländische Währungen oder ausländische

übertragbare Wertpapiere

Schutzgesetz gegen gefälschte

Briefmarken

Unbenutzte Briefmarken oder amtliche

Postkarten

Schutzgesetz gegen gefälschte

Stempelmarken

Von der Regierung ausgestellte Stempelmarken

und vom Alkoholsteuergesetz oder dem

Warenumsatzsteuergesetz vorgeschriebene

Beglaubigungsmarken

Schutzgesetz für währungsähnliche

Wertpapiere

Privat ausgestellte Wertpapiere (Aktien,

Wechsel, Schecks, Warengutscheine usw.),

Zeitkarten oder Fahrscheinhefte

[Urheberrechtlich geschützte Originale]

Originale wie Bücher, Noten, Gemälde, Drucksachen, Landkarten, Zeichnungen, Filme und

Bilder dürfen, außer für persönliche oder private Zwecke, gemäß dem Urheberrecht nicht

kopiert werden.

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