Sony Ericsson Z800i Benutzerhandbuch

Seite 107

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Ergänzende Informationen

Garantie

Nach Maßgabe dieser Bedingungen garantiert
Sony Ericsson, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt
des Kaufs und ein (1) Jahr danach frei von Design-,
Material- und Fertigungsfehlern ist.

Garantiefälle

Wenn dieses Produkt während der Garantiezeit bei
sachgemäßem Einsatz und Service irgendwelche
Design-, Material- oder Fertigungsfehler zeigt, wird
ein Vertragshändler oder ein Servicepartner von
Sony Ericsson in dem Land/der Region*, in dem bzw.
der Sie das Produkt erworben haben, das Produkt im
Rahmen der nachstehenden Bedingungen nach
eigenem Ermessen entweder reparieren oder
ersetzen.
Sony Ericsson und die Servicepartner behalten
sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in
Rechnung zu stellen, wenn das Produkt nach
Maßgabe der Bedingungen unten keinen Garantiefall
darstellt.
Bei Reparatur und Austausch dieses Sony Ericsson-
Produkts können Ihre persönlichen Daten sowie
heruntergeladene Dateien und andere Daten
verloren gehen. Derzeit ist Sony Ericsson aufgrund
anzuwendender Gesetze, anderer Regularien oder
technischer Beschränkungen möglicherweise nicht
in der Lage, alle heruntergeladenen Dateien
zu sichern. Sony Ericsson übernimmt keinerlei

Verantwortung für Datenverluste jedweder Art
und leistet keinerlei Schadensersatz für solche
Datenverluste. Sie sollten immer Sicherungskopien
aller in einem Sony Ericsson-Produkt gespeicherten
Daten (heruntergeladene Dateien, Kalendereinträge
und Kontakte) erstellen, bevor Sie das Sony Ericsson-
Produkt für eine Reparatur oder einen Austausch
einreichen.

Bedingungen

1

Diese Garantie gilt nur, wenn der vom autorisierten
Sony Ericsson Händler für den Käufer ausgestellte
Kaufbeleg mit Seriennummer** und Kaufdatum
zusammen mit dem zu reparierenden bzw.
zu ersetzenden Produkt vorgelegt wird.
Sony Ericsson behält sich das Recht vor,
Garantieleistungen zu verweigern, wenn diese
Informationen nach dem Kauf des Produkts
entfernt oder geändert wurden.

2

Wenn Sony Ericsson das Produkt repariert oder
Ersatz leistet, dann gilt der Garantieanspruch
für das reparierte bzw. ersetzte Produkt in der
verbleibenden Zeit der ursprünglichen
Garantiezeit bzw. für neunzig (90) Tage ab dem
Reparaturdatum, je nachdem, welcher Zeitraum
länger ist. Die Reparatur- bzw. Ersatzansprüche
können mit funktional gleichwertigen, instand
gesetzten Geräten erfüllt werden. Ersetzte
Bauteile oder Baugruppen werden Eigentum
von Sony Ericsson.

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