Sony Ericsson Z800i Benutzerhandbuch

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Memory Stick™ und Memory Stick Duo™
sind Marken oder eingetragene Marken
der Sony Corporation.
Motion Eye™ ist eine Marke oder eingetragene
Marke der Sony Corporation.
QuickShare™, PlayNow™ und MusicDJ™
sind Marken oder eingetragene Marken von
Sony Ericsson Mobile Communications AB.
Microsoft, Windows und PowerPoint sind
eingetragene Marken oder Marken der Microsoft
Corporation in den USA und in anderen Ländern.
Mac OS ist eine Marke von Apple Computer, Inc.,
eingetragen in den USA und in anderen Ländern.
Die Eingabehilfe T9™ ist eine Marke oder
eingetragene Marke von Tegic Communications.
Die Eingabehilfe T9™ ist lizenziert unter einer
oder mehreren der folgenden Patentnummern:
US-Patentnummern 5.818.437, 5.953.541,
5.187.480, 5.945.928 und 6.011.554; kanadische
Patentnummer 1.331.057; GB-Patentnummer
2238414B; Hongkong-Standardpatentnummer
HK0940329; Singapur-Patentnummer 51383;
Euro-Patentnummer 0 842 463(96927260.8) DE/DK,
FI, FR, IT, NL, PT, ES, SE, GB; weitere Patente
sind weltweit angemeldet.
Java und alle mit Java in Zusammenhang stehenden
Marken und Logos sind Marken oder eingetragene
Marken von Sun Microsystems, Inc., in den USA
und in anderen Ländern.

Endbenutzer-Lizenzvertrag für Sun™ Java™ J2ME™.

1

Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt
dem Urheberrechtsschutz für Sun. Die Rechte
an allen Kopien verbleiben im Eigentum von
Sun sowie deren Lizenzgebern. Der Kunde
darf die Software nicht ändern, dekompilieren,
disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren oder
anderen Methoden des so genannten „Reverse
Engineering„ unterziehen. Die Software darf
weder ganz noch teilweise verleast, übertragen
oder unterlizenziert werden.

2

Exportrichtlinien: Die Software unterliegt
(einschließlich der technischen Daten)
US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen
wie dem U.S. Export Administration Act und
den zugehörigen Richtlinien. Außerdem sind
gegebenenfalls Import- oder Exportrichtlinien
anderer Länder zu beachten. Der Kunde
verpflichtet sich zur Einhaltung aller Richtlinien
und erkennt an, dass der Bezug der erforderlichen
Lizenzen zum Exportieren, Re-Exportieren oder
Importieren der Software in seiner Verantwortung
liegt. Die Software darf nicht heruntergeladen oder
anderweitig exportiert bzw. re-exportiert werden (i)
in die Länder oder von Einwohnern der Länder
Kuba, Irak, Iran, Nordkorea, Libyen, Sudan,
Syrien (diese Liste wird gelegentlich überarbeitet)
sowie Länder, über die die USA ein Embargo
verhängt haben, oder (ii) an juristische oder

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