JVC GR-D201 Benutzerhandbuch

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BESCHRÄNKTE HAFTUNG

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET JVC ODER DEREN LIZENZGEBER AUF KEINEN FALL FÜR
INDIREKTE, SONDER-, ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG VON DER
ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG, DELIKTSHAFTUNG ODER
AUS SONSTIGEN GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT
DER NUTZUNG DES PROGRAMMS STEHEN, SELBST WENN JVC AUF DIESE SCHÄDEN HINGEWIESEN
WORDEN IST. SIE VERPFLICHTEN SICH, JVC GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN, HAFTUNG ODER
KOSTEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE AUS ANSPRÜCHEN DRITTER IM
ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS HERVORGEHEN ODER IN IRGENDEINER
WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND. Die in diesem Vertrag angegebenen Beschränkungen gelten
weder für Schäden, die mutwillig oder in grober Fahrlässigkeit von JVC verursacht wurden, noch für
ausdrückliche Gewährleistungen.

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FRISTEN

Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Installation und Verwendung des Programms auf Ihrem Computer
und ist bis zur Kündigung unter folgenden Bedingungen wirksam.
Sollten Sie irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verletzen, ist JVC berechtigt, den Vertrag ohne
Benachrichtigung zu kündigen. In diesem Fall ist JVC berechtigt, für die durch Ihre Vertragsverletzung
entstandenen Schäden Schadensersatz gegen Sie geltend zu machen. Bei Kündigung dieses Vertrags sind
Sie verpflichtet, das auf Ihrem Computer gespeicherte Programm unverzüglich zu löschen (einschließlich
aller gespeicherten Elemente auf Ihrem PC) und dieses Programm nicht mehr in Ihrem Besitz zu haben.

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EXPORTKONTROLLE

Sie dürfen weder das Programm noch zugrundeliegende Daten oder Technologien in andere Länder
versenden, übertragen oder exportieren, gegen die Japan und andere relevante Staaten
Handelsbeschränkungen auf derartige Artikel ausgesprochen haben.

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US-REGIERUNGSBEHÖRDEN ALS BENUTZER

Als Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika (“Regierung”) erklären Sie sich mit der Auffassung von
JVC einverstanden, dass das Programm ein “Kommerzieller Artikel” im Sinne der Federal Acquisition
Regulation (FAR) part 2.101 (g) ist, bestehend aus unveröffentlichter “Kommerzieller Computersoftware”,
da diese Artikel gemäß FAR part 12.212 verwendet werden, und Sie nur eine Lizenz mit denselben
Nutzungsrechten erhalten, die JVC allen kommerziellen Endbenutzern unter den Bestimmungen dieses
Vertrags gewährt.

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ALLGEMEIN

(1) Änderungen, Zusätze, Streichungen oder sonstige Veränderungen dieses Vertrags sind ungültig, sofern

sie nicht schriftlich vereinbart und von einem autorisierten Vertreter von JVC unterzeichnet wurden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als ungültig erachtet werden oder mit der zu diesem Vertrag

geltenden Rechtsprechung in Konflikt stehen, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags
vollständig gültig und in Kraft.

(3) Dieser Vertrag unterliegt der japanischen Rechtsprechung. Die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit für

alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Vollziehung, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrags
hervorgehen, liegt beim Tokyo District Court.

Victor Company of Japan, Limited

VORSICHT:

● Für alle Bedienschritte gelten die in dieser Anleitung enthaltenen Anweisungen.

● Ausschließlich die mitgelieferte CD-ROM verwenden. Niemals eine andere CD-ROM verwenden, um

diese Software zu nutzen.

● Diese Software darf nicht modifiziert werden.

● Bei Änderungen oder Zusätzen, die nicht von JVC genehmigt sind, kann die Berechtigung für die

Nutzung des Geräts entzogen werden.

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_002GE_SHEET_M3D7S-Sheet_p1-7.fm Page 2 Wednesday, December 4, 2002 2:43 PM

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