4 lieferung – VEGA VEGASOURCE 35 Benutzerhandbuch

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3 Produktbeschreibung

VEGASOURCE 35 •

38132-DE-130410

3.4 Lieferung

Radioaktive Präparate unterliegen strengen Vorschriften. Deshalb

sind wir bei der Auslieferung der Präparate an die jeweils gültigen

Vorschriften des Betreiberlands gebunden.
Deutschland

Radioaktive Präparate dürfen wir erst dann ausliefern, wenn uns die

Kopie der Umgangsgenehmigung vorliegt. Bei der Beschaffung der

erforderlichen Dokumente sind wir gerne behilflich. Wenden Sie sich

an unsere zuständige Vertriebsorganisation.
Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Kostenersparnis liefern

wir den Strahlenschutzbehälter grundsätzlich in beladenem Zustand,

das heißt mit eingebautem Strahler, aus. Falls der Betreiber die

Vorablieferung des Strahlenschutzbehälters wünscht, muss das Prä-

parat nachgeliefert werden. In diesem Fall wird das Präparat in einer

Transporttrommel geliefert.
Andere Länder

Radioaktive Präparate dürfen wir erst dann ausliefern, wenn uns die

Kopie der Importlizenz vorliegt. Bei der Beschaffung der erforderli-

chen Dokumente sind wir gerne behilflich. Wenden Sie sich an unsere

zuständige Vertriebsorganisation.
Ins Ausland können wir radioaktive Strahler nur eingebaut im Strah-

lenschutzbehälter liefern.
Bei Auslieferung befindet sich der Strahlenschutzbehälter in der

Schaltstellung AUS. Diese Stellung ist durch ein Schloss gesichert.
Der Transport der beladenen Strahlenschutzbehälter wird durch eine

von uns beauftragte Firma durchgeführt, die eine amtliche Zulassung

für derartige Transporte besitzt.
Der Transport erfolgt in einer Typ-A-Verpackung (Strahlenschutzbe-

hälter VEGASOURCE 35) in Übereinstimmung mit dem europäischen

und internationalen Übereinkommen über die Beförderung gefährli-

cher Güter (ADR- und DGR/IATA-Bestimmungen).

Transportvorschriften

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