VEGA VEGASOURCE 35 Benutzerhandbuch

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2 Zu Ihrer Sicherheit

VEGASOURCE 35 •

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freiem und betriebssicherem Zustand betrieben werden. Der Betrei-

ber ist für den störungsfreien Betrieb des Gerätes verantwortlich.
Der Betreiber ist ferner verpflichtet, während der gesamten Einsatz-

dauer die Übereinstimmung der erforderlichen Arbeitssicherheits-

maßnahmen mit dem aktuellen Stand der jeweils geltenden Regel-

werke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten.
Durch den Anwender sind die Sicherheitshinweise in dieser Betriebs-

anleitung, die landesspezifischen Installationsstandards sowie die

geltenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschrif-

ten zu beachten.
Eingriffe über die in der Betriebsanleitung beschriebenen Handha-

bungen hinaus dürfen aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen

nur durch vom Hersteller autorisiertes Personal vorgenommen wer-

den. Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind ausdrück-

lich untersagt.
Weiterhin sind die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitskennzei-

chen und -hinweise zu beachten.

2.5 Verwendungshinweise

Beachten Sie die anzuwendenden Regeln und nationalen/interna-

tionalen Standards.

Beachten Sie die Strahlenschutzvorschriften bei Verwendung,

Lagerung und Arbeit an der radiometrischen Messeinrichtung.

Beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitszonen.

Installieren und betreiben Sie das Gerät entsprechend dieser

Dokumentation und den entsprechenden Auflagen der Behörden.

Das Gerät darf nicht außerhalb der spezifizierten Parameter

betrieben oder gelagert werden.

Schützen Sie das Gerät während des Betriebes und der Lagerung

gegen extreme Einflüsse (z. B. chemische Produkte, Witterung,

mechanische Stöße, Vibrationen etc.). Das Gerät darf in belade-

nem Zustand nicht mutwillig oder vorsätzlich zerstört werden (z. B.

bei Verschrottung).

Sichern Sie die Schaltstellung "AUS" stets durch das Schloss.

Vor Einschalten der Strahlung ist sicherzustellen, dass sich keine

Personen im Strahlungsbereich (auch nicht außerhalb des Füll-

gutbehälters) befinden. Die Strahlung darf nur von unterwiesenem

Personal eingeschaltet werden.

Betreiben Sie keine korrodierten oder beschädigten Geräte.

Unterrichten Sie den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten,

sobald Schäden oder Korrosion auftreten und folgen Sie seinen

Anweisungen.

Führen Sie die erforderliche Dichtheitsprüfung entsprechend den

anzuwendenden Regeln und Anweisungen durch.

Wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand der Anlage beste-

hen, prüfen Sie, ob in der Umgebung des Gerätes Strahlung

nachgewiesen werden kann und unterrichten Sie den zuständigen

Strahlenschutzbeauftragten.

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