VEGA Creative Modem Blaster V.92 External DE5721 Benutzerhandbuch

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C re a t i v e S o f t w a re - L i z e n z v e r t r a g f ü r E n d b e n u t z e r

Ve r s i o n 2 . 5 . 2 , Ju l i 2 0 0 2

BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN. DURCH DIE INSTALLATION
UND VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH AN DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN. WENN SIE MIT
DEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE WEDER INSTALLIEREN NOCH
VERWENDEN. GEBEN SIE DIE SOFTWARE MIT DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION UND SÄMTLICHEN BEGLEITMATERIALIEN
UMGEHEND INNERHALB VON 15 TAGEN DER STELLE ZURÜCK, AN DER DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE, UM DEN KAUFPREIS
RÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN.

Dies ist ein gesetzlicher Vertrag zwischen Ihnen und
Creative Technology Ltd. und dessen
Tochtergesellschaften (im Folgenden „Creative“
genannt). Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest,
aufgrund deren Creative für die in dieser
Datenträgerpackung enthaltene Software sowie die
beiliegende Dokumentation mit den
Begleitgegenständen (im Folgenden unter
Einschluss, aber nicht beschränkt auf alle
dazugehörigen Programme, Treiber, Bibliotheken
und Datendateien insgesamt als „Software“
bezeichnet) ein Lizenzangebot unterbreitet.

LIZENZ
1. Gewährung einer Lizenz

Die Software wird zu Ihrer Verwendung und nur
zu den in diesem Vertrag enthaltenen
Bestimmungen lizenziert und nicht verkauft. Sie
sind Eigentümer der Disketten bzw. anderer
Datenträger, auf denen sich die Software
ursprünglich befindet bzw. auf die sie
nachträglich aufgezeichnet oder gespeichert wird;
Creative (und, falls zutreffend, seine Lizenzgeber)
behält sich jedoch alle Eigentumsrechte bezüglich
der Software sowie alle Rechte vor, die Ihnen
nicht ausdrücklich gewährt wurden.

Die Lizenz unter diesem Abschnitt 1 setzt die
Einhaltung aller Ihrer Verpflichtungen unter
dieser Vereinbarung voraus. Creative gewährt
Ihnen das Recht, diese Software ganz oder in
Teilen zu verwenden, vorausgesetzt, dass
(a) die Software nicht zu Zwecken der

Gewinnerzielung bereitgestellt wird;
(b) die Software nur in Verbindung mit Creative
-Produkten eingesetzt wird;
(c) die Software NICHT verändert wird;
(d) sämtliche urheberrechtlichen Hinweise in der
Software beibehalten bleiben und
(e) der Lizenznehmer/Endbenutzer sich zur
Einhaltung der Bestimmungen dieser
Vereinbarung verpflichtet

2. Verwendung auf einem einzigen Computer

Zu jeder Zeit darf die Software nur von einem
einzigen Benutzer auf einem einzigen Computer
verwendet wendet werden. Sie dürfen den
maschinenlesbaren Teil der Software von einem
Computer auf einen anderen übertragen, voraus-
gesetzt, dass (a) die Software (einschließlich aller
Teile und Kopien davon) von dem ersten Computer
gelöscht wird, und dass (b) keine Möglichkeit
besteht, dass die Software gleichzeitig auf mehr als
einem Computer benutzt wird.

3. Einzelrechner (Stand-Alone)

Sie dürfen die Software ausschließlich auf
Einzelrechnern verwenden, so dass auf die
Software und ihre Funktionen lediglich durch
Personen zugegriffen werden kann, die am
Standort des Computers anwesend sind, auf dem
die Software geladen ist. Auf die Software und ihre
Funktionen darf weder von einem entfernten
Standort aus zugegriffen werden, noch darf die
gesamte Software oder Teile davon durch ein
Netzwerk oder andere Datenübertragungs-
leitungen übertragen werden.

4. Urheberrecht

Die Software ist Eigentum von Creative und ist
durch Urheberrechtsgesetze der Vereinigten
Staaten und internationale Vertragsbestimmungen
geschützt. Der Urheberrechtshinweis darf von
Kopien der Software oder des schriftlichen
Begleitmaterials, falls vorhanden, nicht entfernt
werden.

5. Eine Sicherungskopie zu Archivzwecken

Sie sind berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der
maschinenlesbaren Teile der Software anzufer-
tigen. Diese Kopie ist für Sicherungszwecke nur im
Zusammenhang mit der Verwendung der Software
auf einem einzigen Computer bestimmt. Alle
urheberrechtlichen Angaben und anderen
Eigentumshinweise müssen von Ihnen
reproduziert werden und in der Sicherungskopie
der Software enthalten sein.

6. Die Software darf nicht gemischt oder integriert

werden
Kein Teil der Software darf mit anderen
Programmen gemischt bzw. in diese integriert
werden, außer in dem Umfang, der durch die
Gesetzgebung, der Sie unterstehen, ausdrücklich
genehmigt ist. Alle Teile der Software, die mit
anderen Programmen gemischt oder in diese
integriert werden, unterliegen weiterhin den
Bestimmungen dieses Vertrages. Die in der
ursprünglichen Software enthaltenen
urheberrechtlichen Angaben und andere
Eigentumshinweise müssen von Ihnen
reproduziert werden und in allen Teilen enthalten

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