Über die mitgelieferte disc, 81 achtung software-lizenzvereinbarung – Yamaha MM6 Benutzerhandbuch

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Über die mitgelieferte Disc

MM6/MM8 Bedienungsanleitung

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ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(„VEREINBARUNG“), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER
GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS
PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA
CORPORATION („YAMAHA“).

DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG
BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER
LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN
BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER
KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE
AUF KEINE ANDERE WEISE.

DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BEDINGUNGEN IHRER
ANWENDUNG DER „DAW“-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIA
TECHNOLOGIES GMBH („STEINBERG“), DIE BESTANDTEIL DIESES
PRODUKTS IST. DA DIE WÄHREND DER INSTALLATION DER „DAW“-
SOFTWARE AUF IHREM PC-BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDANWENDER (EUSLA) DURCH DIESE
VEREINBARUNG ERSETZT WIRD, SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT
BEACHTEN. DIES BEDEUTET, DASS SIE WÄHREND DER
INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE“
AUSWÄHLEN SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBARUNG TATSÄCHLICH
ZU AKZEPTIEREN, UM AUF DER NÄCHSTEN BILDSCHIRMSEITE
FORTZUFAHREN.

1. GEEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT

Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der
mitgelieferten Software-Programme und Daten („SOFTWARE“) zu nutzen.
Der Begriff SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software
und Daten. Die SOFTWARE ist Eigentum von STEINBERG und durch den
geltenden Urheberrechtsschutz und alle geltenden internationalen
Handelsrechte geschützt. Yamaha hat ein Unterlizenzrecht erworben, um Sie
für die Verwendung der SOFTWARE lizensieren zu können. Sie haben zwar
das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE
erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin
durch das entsprechende Copyright geschützt.

Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der

SOFTWARE in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die
SOFTWARE auf einem Medium befindet, welches eine solche
Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten Sicherungskopie müssen Sie
den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte
der die SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.

Sie dürfen nur dann dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an

Dritte übertragen, wenn Sie sie zusammen mit diesem Produkt übertragen,
und wenn der Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt

2. BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,

sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.

• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu

vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf
anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu
erstellen.

Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf

einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.

Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die

guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.

Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende

Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.

Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt
werden, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu
beachten sind.

• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis

des Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet
werden.

• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,

übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.

• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen

Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne
Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.

3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und
bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechtsgesetze oder
eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung
automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall
müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und
alle Kopien davon unverzüglich vernichten.

4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN

Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE
aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per
Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem
Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang
der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der
Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung an
Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von
vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle,
Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA
SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK.

5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE

Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE
ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre
Anleitungen werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur
Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER
RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE
EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE
SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER
SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI
ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT
WERDEN.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG
EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN
BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN
GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE
HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG
ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN,
ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER ANDERE
SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS
ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall
überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten
oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis
der SOFTWARE.

7. GENERAL

Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu
interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche
Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -
verfahren sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus
irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen
Gericht für unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen
Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.

8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG

Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug
auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen
den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese
Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend,
wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten Repräsentanten von
Yamaha unterzeichnet sind.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden:

MM8