Garantie, Zweijährige eingeschränkte vertu- garantie – Vertu Signature (NPM-7) Benutzerhandbuch

Seite 101

Advertising
background image

G A R A N T I E

V E R T U

7-7

G A R A N T I E

Z W E I J Ä H R I G E E I N G E S C H R Ä N K T E VE R T U -
G A R A N T I E

DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE HAT NICHT DEN
ZWECK, (I) GESETZLICH VORGESCHRIEBENE
RECHTE DES KUNDEN ODER (II) RECHTE DES
KUNDEN GEGENÜBER DEM VERKÄUFER/HÄNDLER
DES PRODUKTS AUSZUSCHLIESSEN ODER
EINZUSCHRÄNKEN.

VERTU LTD. („Vertu“) garantiert in Übereinstimmung mit den
folgenden Bedingungen, dass dieses Mobiltelefon
(„Produkt“) frei von Material- und Herstellungsfehlern ist:

1.

Die eingeschränkte Garantie für das Produkt gilt für
einen Zeitraum von ZWEI (2) Jahren ab dem Kaufdatum
oder dem Lieferdatum des Produkts, je nachdem,
welches das spätere Datum ist. Bei einem Wechsel des
Eigentümers/Benutzers bleibt die Garantie für den
restlichen Teil des Zeitraums von vierundzwanzig (24)
Monaten unverändert bestehen.

2.

Während des Geltungszeitraums der eingeschränkten
Garantie wird Vertu schadhafte Teile oder Teile, die nicht
ordnungsgemäß funktionieren, nach eigenem Ermessen
reparieren, modifizieren oder durch neue oder erneuerte
Ersatzteile ersetzen, falls eine solche Reparatur oder ein
solcher Ersatz wegen einer Funktionsstörung oder eines
Betriebsausfalls des Produkts bei der normalen
Verwendung erforderlich ist. Die Reparatur oder der
Ersatz solcher Teile ist für den Kunden kostenfrei. Vertu
übernimmt auch die bei Vertu entstandenen
Arbeitskosten für die Reparatur oder den Ersatz der
schadhaften Teile. Für das reparierte Produkt gilt eine
Garantie für den restlichen Teil des ursprünglichen
Garantiezeitraums oder für einen Zeitraum von neunzig
(90) Tagen ab Reparaturdatum, je nachdem, welcher
Zeitraum länger ist. Diese eingeschränkte Garantie
deckt keine Schäden oder Defekte am äußeren
Erscheinungsbild, an kosmetischen, dekorativen oder
strukturellen Teilen oder an nicht für den Betrieb
erforderlichen Teilen. Ausgenommen hiervon sind
Herstellungsfehler. Die Haftungsgrenze von Vertu unter
der eingeschränkten Garantie entspricht dem Preis,
den der Kunde für das Produkt gezahlt hat, abzüglich
eines angemessenen Betrages für die Verwendung. Dies
sind die einzigen Rechtsmittel des Kunden im Falle einer
Verletzung der Bestimmungen dieser eingeschränkten
Garantie.

3.

Auf Anfrage von Vertu muss der Kunde das Datum des
ursprünglichen Kaufs oder der Lieferung des Produkts
durch ein lesbares und nicht geändertes
Originalgültigkeitszertifikat belegen, das die folgenden
Informationen enthält: Name und Adresse eines
autorisierten Händlers, Datum und Ort des Kaufes/der
Lieferung, Produkttyp und IMEI- oder Seriennummer des
Produkts. Alternativ dazu können auch eine
Verkaufsrechnung oder eine mit einem Datum versehene
Quittung mit den gleichen Angaben vorgelegt werden.

4.

Vertu übernimmt nach Ausführung der Dienste im
Rahmen dieser eingeschränkten Garantie die Kosten für
den Versand des Produkts an den Ort, an dem der
Kunde das Produkt an Vertu (oder seine Vertretung)
übergeben hat.

5.

Wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft, hat der
Kunde keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen
dieser eingeschränkten Garantie:

a)

Das Produkt wurde nicht ordnungsgemäß
verwendet oder gelagert bzw. nicht unter normalen
Bedingungen verwendet. Das Produkt wurde
Feuchtigkeit, Nässe oder Chemikalien ausgesetzt,
oder Lebensmittel bzw. Flüssigkeiten sind in das
Produkt gelangt. Das Produkt wurde auf nicht
autorisierte Weise geändert, repariert,
angeschlossen oder fehlerhaft installiert.
Das Produkt wurde vernachlässigt oder nicht wie
vorgeschrieben verwendet, gehandhabt oder
geändert. Die Schäden am Produkt sind auf andere
Gründe zurückzuführen, für die Vertu keine Schuld
trifft, einschließlich (aber nicht beschränkt auf)
Versandschäden, Abnutzung von Verbrauchsteilen
wie beispielsweise Akkus, die naturgemäß eine
eingeschränkte Lebensdauer haben,
und Beschädigungen der Antennen.

b) Die Schäden am Produkt sind auf externe Gründe

zurückzuführen, wie Zusammenstöße mit anderen
Objekten, Feuer, Überschwemmung, Sand,
Schmutz, Sturm, Blitzeinschlag oder Erdbeben.
Das Produkt wurde nachteiligen thermischen
Bedingungen oder Umwelt- bzw.
Wetterbedingungen ausgesetzt. Die Schäden sind
auf höhere Gewalt, einen auslaufenden Akku,
Diebstahl, eine durchgebrannte Sicherung oder
unsachgemäße Verwendung einer Stromquelle
zurückzuführen. Die Schäden wurden von
Computer- oder Internetviren jeglicher Art oder
durch den Anschluss von Produkten, die nicht von
Vertu konkret für das Produkt empfohlen wurden,
verursacht.

c)

Der Kunde hat die Kundendienstabteilung von Vertu
nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf
des zutreffenden Garantiezeitraums schriftlich von
dem angeblichen Defekt oder der angeblichen
Funktionsstörung des Produkts in Kenntnis gesetzt.

d) Das Produkt wurde nicht innerhalb von dreißig (30)

Tagen nach Auftreten des Defekts innerhalb des
Garantiezeitraums an Vertu oder einen autorisierten
Händler zurückgegeben.

e)

Das Seriennummernschild oder der
Zubehördatencode des Produkts wurde entfernt,
unleserlich gemacht, geändert oder kann nicht
entziffert werden.

f)

Der Defekt oder der Schaden wurde von einer
fehlerhaften Funktion des Funknetzsystems oder von
einem ungenügenden Signalempfang der externen
Antenne verursacht.

g) Der Schaden ist darauf zurückzuführen, dass das

Produkt mit einem Zubehörteil verwendet wurde
bzw. an ein Zubehörteil angeschlossen wurde,
das nicht von Vertu hergestellt und geliefert wurde
oder das nicht zweckgemäß eingesetzt wurde.

h)

Bei dem Akku trat ein Kurzschluss auf oder die
Versiegelungen des Akkugehäuses oder der Zellen
sind beschädigt oder weisen Anzeichen für eine
unsachgemäße Handhabung auf. Der Akku wurde in
Geräten verwendet, für die er nicht konkret
vorgesehen ist.

i)

Die Produktsoftware muss wegen Änderungen an
Funknetzparametern aktualisiert werden.

Advertising