Sony Ericsson T650(T650) Benutzerhandbuch

Seite 6

Advertising
background image

4

Sony, Memory Stick Micro™ und M2™ sind
Marken der Sony Corporation.
Ericsson ist eine Marke oder eingetragene
Marke von Telefonaktiebolaget LM Ericsson.
Adobe® Photoshop® Album Starter Edition ist
eine Marke oder eingetragene Marke von Adobe
Systems Incorporated in den USA und in anderen
Ländern.
Microsoft, Windows, PowerPoint, Outlook und
Vista sind Marken oder eingetragene Marken der
Microsoft Corporation in den USA und in anderen
Ländern.
Die Eingabehilfe T9™ ist eine Marke oder
eingetragene Marke von Tegic Communications.
Die Eingabehilfe T9™ ist lizenziert unter einer
oder mehreren der folgenden Patentnummern:
US-Patentnummern 5.818.437, 5.953.541,
5.187.480, 5.945.928 und 6.011.554,
Kanada-Patentnummer 1.331.057,
VK-Patentnummer 2238414B,
Hongkong-Standardpatentnummer HK0940329,
Singapur-Patentnummer 51383,
Euro-Patentnummer 0 842 463(96927260.8)
DE/DK, FI, FR, IT, NL, PT, ES, SE, GB. Weitere
Patente sind weltweit angemeldet.
Java und alle mit Java in Zusammenhang
stehenden Marken und Logos sind Marken
oder eingetragene Marken von Sun Microsystems,
Inc., in den USA und in anderen Ländern.

Endbenutzer-Lizenzvertrag für Sun™ Java™
J2ME™.
Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt
dem Urheberrechtsschutz für Sun. Die Rechte an
allen Kopien verbleiben im Eigentum von Sun sowie
deren Lizenzgebern. Der Kunde darf die Software
nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren,
entschlüsseln, extrahieren oder anderen Methoden
des so genannten „Reverse Engineering“
unterziehen. Die Software darf weder ganz noch
teilweise verleast, übertragen oder unterlizenziert
werden.
Exportrichtlinien: Die Software unterliegt
(einschließlich der technischen Daten)
US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen
wie dem U.S. Export Administration Act und
den zugehörigen Richtlinien. Außerdem sind
gegebenenfalls Import- oder Exportrichtlinien
anderer Länder zu beachten. Der Kunde
verpflichtet sich zur Einhaltung aller Richtlinien
und erkennt an, dass der Bezug der erforderlichen
Lizenzen zum Exportieren, Re-Exportieren oder
Importieren der Software in seiner Verantwortung
liegt. Die Software darf nicht heruntergeladen oder
anderweitig exportiert bzw. re-exportiert werden
(i) in die Länder oder von Einwohnern der Länder
Kuba, Irak, Iran, Nordkorea, Libyen, Sudan, Syrien
(diese Liste wird gelegentlich überarbeitet) sowie
Länder, über die die USA ein Embargo verhängt
haben, oder (ii) an juristische oder natürliche
Personen auf der Liste Specially Designated
Nations des US-Finanzministeriums oder der Table
of Denial Orders des US-Handelsministeriums.

This is the Internet version of the User's guide. © Print only for private use.

Advertising