Bestimmungsgemäße verwendung, Sicherheitshinweise 2.1 grundsatz, 2 sicherheitshinweise für das bedienungspersonal – PA Industries Pneumatische Schrottschere ASC-6/9/12 Benutzerhandbuch

Seite 5: 3 allgemeine hinweise

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1.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Die pneumatische Abfallschere ASC ist ausschließlich zum Trennen von Metallbändern bestimmt.

Ein anderer oder darüber hinausgehender Gebrauch, wie z. B. das Trennen von Profilen, Rohren,
Stangen, oder anderen Materialien gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Benutzer/Betreiber.

Die Abfallschere versteht sich als Komponente, die in eine Gesamtverarbeitungsanlage, gemäß
Maschinenrichtlinie betreiberseitig, zu integrieren ist.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der vom Hersteller vorgeschrie-
benen Betriebsanleitung.

2.

Sicherheitshinweise

2.1 Grundsatz

Die Abfallschere entspricht dem heutigen Stand der Technik. Obwohl sie nach geltenden sicherheits-
technischen Regeln gebaut ist, können durch die Abfallschere Gefahren für Leib und Leben entstehen.

Darum:

• Die Schere nur in technisch einwandfreiem Zustand nutzen.

• Die Schere nur gemäß UVV nutzen.

• Die Schere nur bestimmungsgemäß nutzen.

• Die Schere nur gefahrenbewußt nutzen.

Störungen, inbesondere die die Sicherheit betreffen, sind sofort durch Fachpersonal zu beseitigen.

Bis die Störung beseitigt ist, ist die Schere außer Betrieb zu nehmen!

2.2 Sicherheitshinweise für das Bedienungspersonal

Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die:

Gefahr für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter verursacht.

Beeinträchtigungen der Maschine und sonstigen Gerätes mit sich bringen kann.

die Sicherheit der Maschine beeinträchtigt.

Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden.

Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Reparieren und Warten erforderlich, hat
unmittelbar nach Abschluß der Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Montage der Sicherheitseinrich-
tungen zu erfolgen.

Mindestens einmal pro Schicht ist die Abfallschere auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel zu
prüfen. Eingetretene Veränderungen (einschließlich der des Betriebsverhaltens) müssen sofort der
zuständigen Stelle oder Person gemeldet werden.

Bei Funktionsstörungen die Gesamtanlage stillsetzen und gegen Wiedereinschalten sichern!
Störungen umgehend vom Fachmann beseitigen lassen!

Vor dem Einschalten und Ingangsetzen der Gesamtanlage ist sicherzustellen, dass niemand den
Gefahrenbereich betreten kann.

2.3 Allgemeine Hinweise

Die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Einstell- und Wartungsarbeiten sowie alle Inspektions-
tätigkeiten und Termine, einschließlich der Angaben zum Austausch von Teilen oder Teilausrüstungen,
sind unbedingt einzuhalten.

Festgestellte Mängel sofort beheben!

Ersatzteile müssen den von P/A festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen gewährleistet.

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