4 organisatorische maßnahmen, Transport, 1 transportschäden – PA Industries Pneumatische Schrottschere ASC-6/9/12 Benutzerhandbuch

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Eigenmächtige Veränderungen an der Abfallschere schließen die Haftung des Herstellers aus.

Reinigen der Maschine mit Wasser oder Dampfstrahl (Hochdruckreiniger) oder mit anderen
Reinigungsmitteln ist aus Sicherheitsgründen zu unterlassen!

Für sichere und umweltschonende Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Austauschteilen
ist unbedingt Sorge zu tragen.

2.4 Organisatorische Maßnahmen

Die Betriebsanleitung muß ständig am Einsatzort der Abfallschere griffbereit aufbewahrt werden!

Ergänzend zur Betriebsanleitung sind alle allgemeingültigen gesetzlichen und sonstigen verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anzuweisen.

Die Betriebsanleitung ist betriebsseitig um Anweisungen betreffend Aufsichts- und Meldepflichten
zu ergänzen. Hierzu berücksichtigen Sie bitte betriebliche Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeits-
organisation, Arbeitsabläufen und eingesetztem Personal.

Zumindest gelegentlich ist das sicherheits- und gefahrenbewußtes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung von zuständigen Personen (z. B. Sicherheitsbeauftragten) zu
kontrollieren!

Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen
und Inspektionen müssen unbedingt eingehalten werden.

2.5 Personalwahl und -qualifikation; Grundsätzliche Pflichten

Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen. Zuständigkeit für Bedienen, Warten und
Instandsetzen klar festlegen.

Maschinen-Verantwortung – auch im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften – festlegen und ihm
das Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ermöglichen.

Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Abfallschere
tätig werden.

Das Personal darf keine offenen, langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck, einschließlich Ringe
tragen. Es besteht Verletzungsgefahr durch Hängenbleiben oder Einzug.

Unter Einfluß von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussende Medikamente stehende
Personen dürfen keinerlei Arbeiten mit oder an der Abfallschere vornehmen.

3.

Transport

Bedingt durch das geringe Eigengewicht der Abfallschere, kann die Schere von den Mitarbeitern ohne
zu Hilfenahme von Hilfsmitteln, wie z. B. Kran, transportiert werden.

Abfallscheren müssen vor Ortsveränderungen oder Reinigungsarbeiten gesichert werden. Es darf
sich kein Material in der Abfallschere befinden. Alle Verbindungen zur Presse müssen vor Ortsver-
änderungen vom Fachmann getrennt werden.

3.1 Transportschäden

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anlieferungstransport durch die P/A GmbH ver-
sichert. Unsere Verantwortung erstreckt sich auf die Übergabe des Gerätes in einwandfreiem Zustand
an den Transporteur. Sollten Sie irgendeine Transportbeschädigung feststellen, benutzen Sie die
Abfallschere nicht, sondern nehmen Sie zur Klärung der Ansprüche mit dem Transporteur und uns
Verbindung auf.

Überprüfen Sie die gelieferte Abfallschere sofort bei der Anlieferung. Äußere Transportschäden sofort
in den Frachtpapieren bestätigen lassen!

Versteckte Mängel auf Grund eines Transportschadens sind spätestens 5 Tage nach Warenübernahme
an den Spediteur und uns zu melden.

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