4 organisatorische maßnahmen, Transport, 1 transportschäden – PA Industries Pneumatische Trennschere PSC-3/6/12 Benutzerhandbuch

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Eigenmächtige Veränderungen an der Trennschere schließen die Haftung des Herstellers aus.

Reinigen der Maschine mit Wasser oder Dampfstrahl (Hochdruckreiniger) oder mit anderen
Reinigungsmitteln ist aus Sicherheitsgründen zu unterlassen!

Für sichere und umweltschonende Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Austauschteilen
ist unbedingt Sorge zu tragen.

2.4

Organisatorische Maßnahmen

Die Betriebsanleitung muß ständig am Einsatzort der Trennschere griffbereit aufbewahrt werden!

Ergänzend zur Betriebsanleitung sind alle allgemeingültigen gesetzlichen und sonstigen verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anzuweisen.

Die Betriebsanleitung ist betriebsseitig um Anweisungen betreffend Aufsichts- und Meldepflichten
zu ergänzen. Hierzu berücksichtigen Sie bitte betriebliche Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeits-
organisation, Arbeitsabläufen und eingesetztem Personal.

Zumindest gelegentlich ist das sicherheits- und gefahrenbewußtes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung von zuständigen Personen (z. B. Sicherheitsbeauftragten) zu
kontrollieren!

Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen
und Inspektionen müssen unbedingt eingehalten werden.

2.5

Personalwahl und -qualifikation; Grundsätzliche Pflichten

Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen. Zuständigkeit für Bedienen, Warten und Instand-
setzen klar festlegen.

Maschinen-Verantwortung – auch im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften – festlegen und ihm
das Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ermöglichen.

Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Trennschere tätig
werden.

Das Personal darf keine offenen, langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck, einschließlich Ringe
tragen. Es besteht Verletzungsgefahr durch Hängenbleiben oder Einzug.

Unter Einfluß von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussende Medikamente stehende
Personen dürfen keinerlei Arbeiten mit oder an der Abfallschere vornehmen.

3.

Transport

Bedingt durch das Eigengewicht der Trennschere, kann Sie von den Mitarbeitern ohne zu Hilfenahme
von Hilfsmitteln, wie z. B. Kran, nicht transportiert werden. Transportringe sind angebracht.

Trennscheren müssen vor Ortsveränderungen oder Reinigungsarbeiten gesichert werden. Es darf
sich kein Material in der Trennschere befinden. Alle Verbindungen zur Presse müssen vor Ortsver-
änderungen vom Fachmann getrennt werden.

3.1

Transportschäden

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anlieferungstransport durch die P/A GmbH ver-
sichert. Unsere Verantwortung erstreckt sich auf die Übergabe des Gerätes in einwandfreiem Zustand
an den Transporteur. Sollten Sie irgendeine Transportbeschädigung feststellen, benutzen Sie die Trenn-
schere nicht, sondern nehmen Sie zur Klärung der Ansprüche mit dem Transporteur und uns Verbindung
auf.

Überprüfen Sie die gelieferte Trennschere sofort bei der Anlieferung. Äußere Transportschäden sofort in
den Frachtpapieren bestätigen lassen!

Versteckte Mängel auf Grund eines Transportschadens sind spätestens 5 Tage nach Warenübernahme
an den Spediteur und uns zu melden.

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