Restgefahren, Pflichten des geräteherstellers, Betreiberpflichten – HATZ Diesel 4M42 Benutzerhandbuch

Seite 8: Pflichten des bedien- und wartungspersonals, 8betriebsanleitung hatz

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▪ Der Einsatz nicht geeigneter bzw. nicht von HATZ freigegebener Ersatz-

und Zubehörteile.

▪ Betrieb in feuergefährlicher oder explosionsgefährdeter Umgebung.
▪ Betrieb in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen.
▪ Einbau des Geräts auf fahrbaren Geräten (z. B. Fahrzeuge, Anhänger)

oder in geschlossene Räume ohne Zusatzmaßnahmen im Bereich der Zu-
und Abluft und des Abgases.

▪ Unsachgemäßer Betrieb abweichend von DIN 6271 und DIN ISO 8528

(Klima, Last, Sicherheit).

Restgefahren

Restgefahren ergeben sich aus dem täglichen Betrieb sowie im Zusammen-
hang mit Wartungsarbeiten.
Auf diese Restgefahren wird in Kapitel 3.2.2 Gerätespezifische Sicherheits-
hinweise für den Betrieb, Seite 14
und in Kapitel
3.2.3 Gerätespezifische
Sicherheitshinweise für Wartungsarbeiten, Seite 16
sowie im weiteren
Handbuchinhalt direkt vor den betroffenen Beschreibungen bzw. Handlungs-
anweisungen hingewiesen.

3.1.2 Pflichten des Gerätebetreibers oder Geräteherstellers

Pflichten des Geräteherstellers

Falls Sie einen Motor haben, der noch nicht in einer Maschine installiert ist
und erst eingebaut werden muss, dann ist unbedingt vor dem Einbau die
Montageanleitung für HATZ-Dieselmotoren zu beachten. Diese Montage-
anleitung enthält wichtige Hinweise, um den Motor sicherheitsgerecht zu
montieren und ist in Ihrer nächsten HATZ-Servicestation erhältlich.
Der Start des Motors ist bis zum vollständigen Einbau untersagt!
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Inbetriebnahme der Maschi-
ne solange untersagt, ist bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die
dieser Motor eingebaut werden soll, alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen
und die Vorschriften des Gesetzgebers erfüllt.

Betreiberpflichten

Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfreiem Zustand zu be-
treiben. Er muss den Zustand des Geräts vor seinem Einsatz prüfen und da-
für sorgen, dass Mängel noch vor der Inbetriebnahme beseitigt werden. Das
Betreiben des Geräts bei festgestellten Mängeln ist nicht gestattet. Der Be-
treiber muss sich außerdem vergewissern, dass die in der Betriebsanleitung
enthaltenen Informationen gelesen und verstanden wurden.

Pflichten des Bedien- und Wartungspersonals

Das mit Betrieb und Wartung beauftragte Personal muss die Betriebsanlei-
tung gelesen und verstanden haben oder durch Schulung/Unterweisung die
entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Ohne die erfor-
derliche Qualifikation darf niemand auch nur kurzfristig am Gerät arbeiten.

Sicherheit

2-4L41C, 2-4M41, 2-4M41Z, 4L42C, 4M42

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Betriebsanleitung

HATZ

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