Bluetooth – richtlinien und verordnungen – Sony VPCEH3Q1E Benutzerhandbuch

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BLUETOOTH – Richtlinien und
Verordnungen

(nur für Modelle mit integrierten BLUETOOTH-Funktionen)

Wireless-Technologie BLUETOOTH

®

– Zulassungsinformationen

Je nach Modell dürfen die in VAIO-Computer integrierten BLUETOOTH-Funktionen nur in
den folgenden Ländern verwendet werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

Die interne BLUETOOTH-Technologie ist für die drahtlose Kommunikation mit anderen
BLUETOOTH-fähigen Geräten vorgesehen und arbeitet im 2,4-GHz-Frequenzband

(2,400 bis 2,4835 GHz).

In bestimmten Situationen und Umgebungen kann die Verwendung der Wireless-Technologie
BLUETOOTH vom Eigentümer des Gebäudes oder einem verantwortlichen Vertreter der
Organisation untersagt sein, beispielsweise an Bord von Flugzeugen, in Krankenhäusern
oder in anderen Umgebungen, in denen das Risiko einer Beeinflussung von anderen Geräten
oder Diensten als möglicherweise oder tatsächlich schädlich einzustufen ist.

Wenn Sie nicht genau wissen, welche Regelung in einer bestimmten Organisation oder
Umgebung gilt, sollten Sie sich vor dem Einschalten erkundigen, ob die Wireless-Technologie
BLUETOOTH verwendet werden darf. Fragen Sie Ihren Arzt oder den Hersteller von am
Körper getragenen medizinischen Geräten (Herzschrittmachern, Hörgeräten usw.),

ob hinsichtlich der Verwendung von BLUETOOTH Bedenken bestehen.

Nutzungsbedingungen

Frankreich: Die BLUETOOTH-Funktion dieses Produkts darf nur in Gebäuden verwendet
werden. Jegliche Verwendung der BLUETOOTH-Funktion dieses Produkts außerhalb
von Gebäuden ist auf französischem Boden untersagt. Stellen Sie vor jeglicher Nutzung
außerhalb von Gebäuden sicher, dass die BLUETOOTH-Funktion dieses Produkts
deaktiviert ist. (ART-Beschluss 2002-1009 in der Abänderung durch ART-Beschluss
03-908 über Nutzungsbeschränkungen für Funkfrequenzen)

In Norwegen ist die Verwendung dieses Geräts in einem Umkreis von 20 km vom
Zentrum der Stadt Ny-Ålesund in Svalbard untersagt.

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