Sony DCR-IP1E Benutzerhandbuch

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DE

Wiedergeben von auf einem „Memory
Stick“ aufgenommenen Bildern auf
einem Computer

Windows
Betriebssystem: Microsoft Windows 98,

Windows 98SE, Windows 2000 Professional,
Windows Millennium Edition, Windows XP
Home Edition oder Windows XP Professional

Die Standardinstallation ist erforderlich.
Der Betrieb kann nicht gewährleistet
werden, wenn das Betriebssystem oben
aufgerüstet wurde.

CPU: MMX Pentium mit mindestens

200 MHz

Anwendung: Windows Media Player (muss

zur Wiedergabe von bewegten Bildern
installiert sein)

Sonstiges: USB-Anschluss (muss

standardmäßig vorhanden sein), Disc-
Laufwerk

Macintosh
Betriebssystem: Mac OS 8.5.1/8.6/9.0/9.1/

9.2 oder Mac OS X (Version 10.0/Version
10.1/Version 10.2)

Die Standardinstallation ist erforderlich.
Beachten Sie jedoch, dass der Computer auf
Mac OS 9.0/9.1/9.2 aufgerüstet werden
muss, wenn es sich um einen iBook, einen
Power Mac G4 oder einen iMac mit einem
Disc-Laufwerk mit einem Einschub und der
Standardinstallation von Mac OS 8.6
handelt.

Anwendung: QuickTime 3.0 oder höher

(muss zur Wiedergabe von bewegten Bildern
installiert sein)

Sonstiges: USB-Anschluss (muss

standardmäßig vorhanden sein), Disc-
Laufwerk

Zu dieser Anleitung

Die in dieser Anleitung dargestellten
Bildschirme stammen von einem Computer
unter Windows 2000. Die Bildschirme können
sich je nach Betriebssystem unterscheiden.

Hinweise zu den Warenzeichen

• „Memory Stick“ und

sind

eingetragene Warenzeichen der Sony
Corporation.

• Microsoft und Windows sind eingetragene

Warenzeichen der Microsoft Corporation in
den USA und/oder anderen Ländern.

• Windows Media ist ein Warenzeichen der

Microsoft Corporation.

• Macintosh, iMac, Mac OS, iBook und Power

Mac sind Warenzeichen der Apple Computer,
Inc.

• QuickTime und das QuickTime-Logo sind

Warenzeichen der Apple Computer, Inc.

• Pentium ist ein Warenzeichen oder ein

eingetragenes Warenzeichen der Intel
Corporation.

Alle anderen in diesem Handbuch erwähnten
Produktnamen können Warenzeichen oder
eingetragene Warenzeichen der jeweiligen
Eigentümer sein. Im Handbuch sind die
Warenzeichen und eingetragenen
Warenzeichen nicht überall ausdrücklich durch

“ und „

“ gekennzeichnet.

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