Garantiebedingungen – Panasonic KXTCD950 Benutzerhandbuch

Seite 88

Advertising
background image

Garantiebedingungen

1. Die Firma Panasonic Deutschland GmbH leistet durch ihre Fachhändler eine

6-monatige Garantie auf Ersatzteile und Arbeitslohn.

2. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes bei dem Fachhändler. Sie wird

in der Form geleistet, dass Teile, nach Maßgabe der Panasonic Deutschland

GmbH, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern
schadhaft wurden, ausgetauscht oder repariert werden. Eine Verlängerung
der Garantie entsteht dadurch nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum
der Panasonic Deutschland GmbH über. Durch diese Garantie werden

weitergehende Ansprüche gegen die Panasonic Deutschland GmbH,

insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, nicht
begründet.

3. In diesen Fällen wird jegliches Material kostenlos geliefert. Falls das Gerät

zum Zwecke der Reparatur transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr und

Kosten des Absenders.

4. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:

a) Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder den Gebrauch desselben

entstehen, sowie Schäden, die auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der

Installation, Brand, Blitzschlag, Plastikteile und Zubehör etc.

zurückzuführen sind.

b) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von der Panasonic Deutschland

GmbH hierzu nicht ermächtigt sind.

c) Geräte, bei denen die Fabrikations-Nummer entfernt oder zerstört worden

ist.

d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluss

an eine falsche Netzspannung oder Stromart, und Schäden durch

fahrlässige Behandlung oder Mißbrauch.

e) Batterien, bei batteriegetriebenen Geräten, als auch Folgeschäden durch

den Gebrauch von defekten und veralteten Batterien (Akkuzellen).

f) Fehler durch eine Störung im Netz oder externe Einflüsse.

g) Verschleißteile, Akkus.

5. Die Garantieleistung wird von dem verkaufenden Fachhändler vorgenommen.

Ihm steht in diesen Fällen unsere Service-Organisation zur Verfügung. Die

Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

6. Zum Nachweis von Garantieansprüchen ist der vollständig mit der

Fabrikations-Nummer und dem Kaufdatum ausgefüllte Garantieschein

und/oder der vollständig ausgefüllte Kaufbeleg einzusenden.

Diese Garantie besteht zusätzlich und beeinträchtigt in keiner Weise

gesetzliche oder andere Rechte von Endverbrauchern.

88

Advertising