Endbenutzer-lizenzvereinbarung – Panasonic HXWA10EG Benutzerhandbuch

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EINEN COMPUT

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TIPP

i Die Software kann keine Audiodateien verarbeiten.
i Das Schreiben von Daten von einem Computer in den internen

Speicher dieses Geräts ist nicht möglich.

i Videos, die mit anderen Geräten aufgenommen werden, können nicht

mit der Software verwendet werden, die diesem Gerät beiliegt.

i Wir können die ordnungsgemäße Funktion nicht garantieren, wenn Sie

eine andere Software als die mitgelieferte zum Lesen/Schreiben von
Videodaten verwenden.

i Starten Sie niemals die mit diesem Gerät mitgelieferte Software und

andere Software gleichzeitig. Beenden Sie alle anderen
Softwareanwendungen, bevor Sie die mit diesem Gerät mitgelieferte
Software starten, und beenden Sie umgekehrt auch die mit diesem Gerät
mitgelieferte Software, wenn Sie andere Software starten.

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-
Verpackung öffnen.

Hiermit wird Ihnen (im Weiteren als “Lizenznehmer” bezeichnet) eine Lizenz
zum Gebrauch der in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung (im
Weiteren als “Vereinbarung” bezeichnet) definierten Software unter der
Voraussetzung erteilt, dass Sie sich mit den Bestimmungen und
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Im Falle, dass
sich der Lizenznehmer nicht mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser
Vereinbarung einverstanden erklärt, ist er dazu verpflichtet, diese Software
unverzüglich an Panasonic Corporation (im Weiteren als “Panasonic”
bezeichnet) bzw. deren Vertrieb oder dem Fachhändler, von dem die
Software erworben wurde, zurückzugeben.

Artikel 1

Lizenz

Hiermit wird dem Lizenznehmer das Recht zum Gebrauch der Software
erteilt, einschließlich aller auf der CD-Rom aufgezeichneten oder
beschriebenen Informationen, Handbüchern und sonstigen dem
Lizenznehmer übergebenen Datenträgern (unter dem Sammelbegriff
“Software” zusammengefasst), doch werden keinerlei Rechte an Patenten,
Copyrights, Warenzeichen und Fabrikgeheimnissen bezüglich der Software
an den Lizenznehmer übertragen.

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