Vereinbarungen für den endverbraucher, Séêéáåä~кмецйе=сωк=зйе=båçîéêäê~меьйк – Panasonic SVAV100 Benutzerhandbuch

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Vor dem Öffnen der CD-ROM, lesen Sie bitte folgendes.

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Ihnen ("Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den Endverbraucher ("Vereinbarung”) akzeptiert werden.
Wenn der Lizenznehmer nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die
Software sofort der Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. ("Matsushita”) oder Ihrem Händler
zurück.

Artikel 1 Lizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der Informationen auf
der CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien (zusammen "Software”),
aber alle anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und
Produktgeheimnisse der Software werden nicht auf den Lizenznehmer übertragen.

Artikel 2 Verwendung durch Dritte

Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden,
kopieren, verändern, ubertragen oder Dritten, entgeltlich oder ünentgeltlich die Verwendung, Kopie
oder Veranderung der Software gestatten.

Artikel 3 Einschränkungen der Softwarevervielfältigung

Der Lizenznehmer darf eine Kopie dieses Programms, auch auszugsweise, nur zum Zwecke der
Datensicherung erstellen.

Artikel 4 Computer

Dieses Programm darf nur für einen Computer verwendet werden, es darf nicht für mehr als einen
Computer verwendet werden.

Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilation und Zerlegung

Der Lizenznehmer darf die Software nicht analysieren, dekompilieren oder zerlegen, es gelten
jedoch die im Heimatland des Lizenznehmers geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Matsushita,
oder deren Vertriebspartner übernehmen keine Haftung für Defekte dieser Software oder für
Schäden welche dem Lizenznehmer aufgrund des Analysierens, Dekompilierens oder Zerlegens
dieser Software entstehen.

Artikel 6 Entschädigungen

Die Software wird ohne jegliche Garantie ausgeliefert, weder ausdrücklich noch indirekt,
einschließlich, aber nicht begrenzt auf Garantieverstöße, Marktfähigkeit und/oder Eignung für
bestimmte Zwecke. Matsushita garantiert auch nicht die Fehlerfreie oder ununterbrochene Funktion
der Software. Matsushita oder ihre Händler sind nicht haftbar für Schäden des Lizenznehmers
welche aus der Verwendung der Software erwachsen.

Artikel 7 Exportkontrolle

Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht in irgendeiner Form ohne eine Exportlizenz, unter
den Bestimmungen des Landes in welchen der Lizenznehmer ansitzt, zu Exportieren oder Re-
Exportieren.

Artikel 8 Ende der Lizenz

Die Rechte des Lizenznehmers enden automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine in den
Vereinbarungen bestimmte Klausel oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss der Lizenznehmer
die Software und anhängige Dokumentation mit samt aller Kopien auf eigene Kosten zerstören.

AV100EG_Ger.book 2 ページ 2003年9月3日 水曜日 午前1時27分

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