Apple Mac OS X v10.6 Snow Leopard Benutzerhandbuch

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12. US-Behörden. Die Software und die Dokumentation gelten als „Commercial Items“ gemäß Definition
im 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus „Commercial Computer Software“ und „Commercial Computer Software
Documentation“ in dem Sinne, in dem diese Begriffe im 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202 verwendet
werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die
„Commercial Computer Software“ und die „Commercial Computer Software Documentation“ an US-Behör-
den, sofern anwendbar, wie folgt lizenziert: (a) nur als „Commercial Items“ und (b) nur mit den Rechten, die
allen Endbenutzern gemäß den Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gewährt werden. Die Rechte an
unveröffentlichten Werken unterliegen den Urheberrechten der Vereinigten Staaten.
13. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des Staates
Kalifornien, ausgenommen den Bestimmungen zur Gesetzeskollision, und ist gemäß diesen auszulegen.
Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention on Contracts for the International
Sale of Goods, deren Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieses Lizenzvertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
14. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Apple in
Bezug auf die Nutzung der Apple Software und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren Vereinba-
rungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind schriftlich niederzulegen und von Apple zu
unterzeichnen. Jegliche Übersetzung dieses Lizenzvertrags wird für lokale Zwecke angefertigt. Im Falle von
Unstimmigkeiten zwischen der englischen und der nicht englischen Version hat die englische Version dieses
Lizenzvertrags bis zu dem nicht durch Ihre lokale Gesetzsprechung untersagten Ausmaß Gültigkeit.
15. Anerkennung der Rechte Dritter.
A. Teile der Apple Software nutzen oder enthalten Software sowie andere urheberrechtlich geschützte
Materialien von Dritten. Die Anerkennung, Lizenzbestimmungen und Schadensersatzregelungen für diese
Materialien sind in der elektronischen Dokumentation der Apple Software enthalten, und die Verwendung
dieser Materialien unterliegt deren jeweiligen Bestimmungen. Die Nutzung des Google Dienstes für sicheres
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html).
B. Bei bestimmten Bibliotheken und anderen Softwareprogrammen von Drittanbietern, die zum Lieferum-
fang der Apple Software gehören, handelt es sich um kostenlose Software, die im Rahmen der Bestimmun-
gen der GNU Library General Public License Version 2 („GPL“) oder der GNU Library/Lesser General Public
License („LGPL“) lizenziert wird. Sie können eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes
dieser kostenlosen Software nach Maßgabe der GPL oder LGPL auf schriftliche Bestellung von Apple ohne
Berechnung, aber gegen Erstattung der Kosten für Datenträger, Versand und Verwaltungsaufwand, erhalten.
Die GPL/LGPL-Software wird in der Hoffnung verteilt, dass sie hilfreich sein möge, aber OHNE JEGLICHE

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