Verantwortung von benutzern – Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch

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31/03/2009 32

Der Eigentümer muss die vom Hersteller oder Händler von Zeit zu Zeit erhaltenen Sicherheits-

mitteilungen befolgen.

Verantwortung von Benutzern:

Die Informationen in diesem Dokument sind zu ergänzen durch ordnungsgemäße Arbeitskontrol-

le, Sicherheitskontrolle und Anwendung bewährter Sicherheits-, Schulungs-, Inspektions-, War-

tungs-, Anwendungs- und Betriebsprinzipien, übereinstimmend mit den Angaben für den jeweiligen

Einsatzzweck und den voraussichtlichen Umgebungsverhältnissen. Da der Benutzer direkte Kont-

rolle über den Einsatz und den Betrieb von Hocharbeitsbühnen hat, unterliegt die Einhaltung der

hierfür anzuwendenden Sicherheitsvorkehrungen dem Benutzer, dem Bedienungspersonal sowie

dem Bediener. Entscheidungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs der Hocharbeitsbühne müs-

sen stets basierend auf dem Wissen erfolgen, dass die Einheit Personal tragen wird und dieses

Personal von diesen Entscheidungen abhängen wird.
Benutzer müssen eine Kopie der Betriebs- und Wartungsanleitung in dem an der Maschine vorge-

sehenen Behälter aufbewahren. Diese Anleitung(en) gelten als integraler Teil der Hocharbeits-

bühne und sind wichtig für die Vermittlung notwendiger Sicherheitsinformationen an Benutzer

und Bediener.
Benutzer müssen die Hocharbeitsbühne wie erforderlich prüfen und warten, um ordnungsgemäßen

Betrieb zu gewährleisten. Die Häufigkeit der Kontrollen und Wartung muss nach den Hersteller-

empfehlungen und basierend auf den jeweiligen Umgebungs- und Einsatzbedingungen der Hoch-

arbeitsbühne festgelegt werden. Hocharbeitsbühnen, die sich nicht in einem ordnungsgemäßen

Betriebszustand befinden, müssen sofort außer Betrieb genommen und repariert werden. Etwa-

ige Reparaturen müssen von qualifiziertem Personal in Übereinstimmung mit den Herstelleremp-

fehlungen ausgeführt werden.
Eine Inspektion laut Beschreibung in Betriebs- und Wartungsanleitung muss durchgeführt werden.
Eine jährliche Inspektion der Hocharbeitsbühne muss mindestes 13 Monate nach der letzten

jährlichen Inspektion durchgeführt werden. Die Inspektion muss von einer Person vorgenom-

men werden, die für das jeweilige Fabrikat und das jeweilige Modell der Hocharbeitsbühne als

Mechaniker qualifiziert ist. Die Inspektion muss sämtliche Punkte umfassen, die vom Herstel-

ler bzgl. einer jährlichen Inspektion in der Betriebs- und Wartungsanleitung vorgeschrieben

werden.
Vor jedem Arbeitstag bzw. zu Beginn jeder Schicht müssen an der Hocharbeitsbühne eine Sicht-

kontrolle und eine Funktionsprüfung vorgenommen werden, welche u. a. folgende Punkte umfas-

sen müssen:

1. Betriebs- und Notbedienungselemente.
2. Sicherheitseinrichtungen.
3. Personenschutzvorrichtungen, wie Sturzschutz.
4. Luft-, Hydraulik- und Treibstoffleitungen auf Undichtigkeit.
5. Kabel und Anschlüsse.
6. Lose oder fehlende Teile.
7. Reifen und Räder.
8. Schilder, Warnhinweise und Markierungen.
9. Ausleger, Stabilisatoren und andere Strukturen.
10. Schutzgeländer.
11. Vom Hersteller vorgeschriebene Punkte.

Bevor an der Hocharbeitsbühne Einstellungen bzw. Reparaturen begonnen werden, sind folgende

Voraussetzungen zu erfüllen:

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