JLG E45A_AJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 29

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ABSCHNITT 3 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND MASCHINENBEDIENUNG

3122107

– JLG Hubvorrichtung –

3-1

ABSCHNITT 3. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND MASCHINENBEDIENUNG

3.1

ALLGEMEINES

WICHTIG

WICHTIG

DA DER HERSTELLER KEINE KONTROLLE ÜBER DIE ANWEN-
DUNG UND DEN BETRIEB DER MASCHINE HAT, UNTERLIEGT ES
DER VERANTWORTUNG DES BESITZERS UND SEINES PERSO-
NALS, DIE EINHALTUNG AUSREICHENDER SICHERHEITSPRAK-
TIKEN ZU BEACHTEN.

Dieser Abschnitt enthält die erforderlichen Informationen
zum Verständnis der Steuerfunktionen. In diesem
Abschnitt sind außerdem Betriebseigenschaften und -ein-
schränkungen sowie Funktionen und Zwecke der Bedie-
nungselemente und Anzeigen enthalten. Es ist wichtig,
daß der Benutzer die richtigen Verfahrensweisen vor der
Bedienung der Maschine liest und versteht. Diese Verfah-
ren tragen dazu bei, die optimale Nutzungsdauer und
einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

3.2

AUSBILDUNG DES PERSONALS

Die Hubplattform wird von Personen bedient; daher ist es
unbedingt erforderlich, daß sie ausschließlich von autori-
sierten und qualifizierten Personen, die nachweislich aus-
reichende Kenntnisse über die richtige Verwendung und
Wartung dieser Maschine besitzen, bedient und gewartet
wird. Es ist wichtig, daß alle Personen, die für die Bedie-
nung und Wartung der Maschine zuständig und verant-
wortlich sind, ein gründliches Ausbildungsprogramm
durchlaufen und einen Probebetrieb absolvieren können,
um sich vor der Verwendung der Maschine mit seinen
Eigenschaften vertraut zu machen.

Personen, die unter dem Einfluß von Medikamenten oder
Alkohol stehen oder die zu Anfällen, Schwindel oder Ver-
lust der Körperkontrolle neigen, darf die Bedienung der
Maschine nicht erlaubt werden.

Bedienungspersonal-Ausbildung

Die Bedienungspersonal-Ausbildung muß Anweisungen
in den folgenden Bereichen umfassen:

1.

Verwendung und Beschränkungen der Plattform-
Bedienungselemente, Boden-Bedienungselemente,
Notstopp-Bedienungselemente und Sicherheitssy-
steme.

2.

Kenntnis und Verständnis dieses Handbuchs und
der Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen
und Warnhinweise an der Maschine.

3.

Kenntnis und Verständnis aller Sicherheitsvorschrif-
ten des Arbeitgebers und der staatlichen und örtli-
chen Behörden einschließlich Ausbildung im
Erkennen und Vermeiden von möglichen Gefahren
am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung
der durchzuführenden Arbeiten.

4.

Einwandfreie Verwendung aller erforderlichen Per-
sonen-Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere das
Tragen eines Sicherheitsgeschirrs oder anderer
zugelassenen Fallschutzvorrichtungen mit einer
Sicherheitsleine, die jederzeit an einem dafür vorge-
sehenen Befestigungspunkt an der Plattform befe-
stigt ist.

5.

Ausreichende Kenntnisse des mechanischen
Betriebs der Maschine, um eine bestehende oder
mögliche Störung erkennen zu können.

6.

Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine,
wenn Hindernisse in der Höhe, andere sich bewe-
gende Vorrichtungen sowie Hindernisse, Vertiefun-
gen, Löcher, abschüssige Stellen usw. auf dem
Arbeitsgelände vorhanden sind.

7.

Vorgehensweisen zum Vermeiden der Gefahren von
ungeschützten elektrischen Leitern.

8.

Etwaige andere Erfordernisse eines bestimmten
Arbeitsvorgangs oder Maschineneinsatzes.

Aufsicht bei der Ausbildung

Die Ausbildung muß unter der Aufsicht einer qualifizierten
Person in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich
erfolgen, bis der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat,
die Maschine sicher an beengten Arbeitsstellen zu kon-
trollieren.

Verantwortung des Bedieners

Das Bedienungspersonal muß darauf hingewiesen wer-
den, daß es die Verantwortung und Berechtigung hat, die
Maschine im Fall einer Störung oder eines anderen unsi-
cheren Zustands entweder der Maschine oder der Arbeits-
stelle abzustellen und vor dem Weiterarbeiten weitere
Informationen von seinem Vorgesetzten oder eines JLG
Vertragshändlers anzufordern.

HINWEIS: Der Hersteller oder Händler stellt qualifizierte

Personen für Hilfestellung bei der Ausbildung mit
dem oder den ersten ausgelieferten Maschinen
bereit sowie danach auf Anfrage durch den
Benutzer oder sein Personal.

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