JLG E45A_AJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 54

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ABSCHNITT 6 - VERFAHREN FÜR NOTFÄLLE

6-2

– JLG Hubvorrichtung –

3122107

6.4

BEDIENUNG IM NOTFALL

Verwendung der Boden-
Bedienungselemente

1.

Das Bedienungspersonal muß über Kenntnisse zur
Verwendung der Boden-Bedienungselemente in
einer Notfallsituation verfügen.

Das Bodenpersonal muß gründlich mit den Betriebs-
eigenschaften der Maschine und den Funktionen
der Boden-Bedienungselemente vertraut sein. Die
Ausbildung muß die Bedienung der Maschine,
Durcharbeiten und Verständnis dieses Abschnitts
und praktische Erfahrung mit der Betätigung der
Bedienungselemente in simulierten Notfällen umfas-
sen.

Bedienungspersonal unfähig zur Kontrolle
der Maschine

WENN DAS PLATTFORM-BEDIENUNGSPERSONAL EIN-
GEKLEMMT IST, FESTSITZT ODER NICHT IN DER LAGE
IST, DIE MASCHINE ZU BEDIENEN ODER ZU KONTROL-
LIEREN:

1.

Die Maschine nur mit den Boden-Bedienungsele-
menten steuern, dazu die Unterstützung anderer
Personen oder Vorrichtungen (Kräne, Laufkräne
usw.) einsetzen, um die Gefahren- oder Notfallsitua-
tion sicher zu lösen.

2.

Andere qualifizierte Personen auf der Plattform kön-
nen die Plattform-Bedienungselemente betätigen.
DEN BETRIEB NICHT FORTSETZEN, WENN DIE
BEDIENUNGSELEMENTE NICHT EINWANDFREI
FUNKTIONIEREN.

3.

Kräne, Gabelstapler oder andere Maschinen, die
verfügbar sind, können eingesetzt werden, um Per-
sonen von der Plattform zu holen und die Bewegung
der Maschine zu stabilisieren, wenn die Bedie-
nungselemente der Maschine dafür unzureichend
sind oder nicht einwandfrei funktionieren.

Plattform oder Ausleger in der
Höhe verfangen

Wenn sich die Plattform oder der Ausleger an Vorrichtun-
gen oder Anlagen in der Höhe festklemmt oder verfängt,
den Betrieb der Maschine erst von der Plattform oder dem
Boden fortsetzen, wenn das Bedienungspersonal und alle
Personen zu einem sicheren Platz gebracht worden sind.
Erst dann darf versucht werden, die Plattform unter Ein-
satz der erforderlichen Vorrichtungen und Personen frei-
zumachen . Die Bedienungselemente nicht derart
einsetzen, daß ein Rad oder mehrere Räder sich vom
Boden abheben.

Nach jedem Unfall die Maschine gründlich prüfen und alle
Funktionen zuerst vom Boden-Bedienungsstand und
dann vom Plattform-Bedienungsstand überprüfen. Nicht
höher als 3 Meter anheben, bis sichergestellt ist, daß
sämtliche Schäden bei Bedarf repariert wurden, und daß
alle Bedienungselemente einwandfrei funktionieren.

6.5

BENACHRICHTIGUNG BEI VORFÄLLEN

Es ist zwingend erforderlich, daß JLG Industries, Inc.
unverzüglich von jedem Vorfall benachrichtigt wird, an
dem ein JLG Produkt beteiligt ist. Auch wenn keine Verlet-
zungen oder Sachschäden erkennbar sind, sollte das
Werk telefonisch benachrichtigt und mit allen erforderlich
Einzelheiten versehen werden.

Wenden Sie sich an Ihre örtliche JLG Vertretung.

Es ist zu beachten, daß, wenn der Hersteller nicht inner-
halb von 48 Stunden nach einem Vorfall, an dem ein Pro-
dukt von JLG Industries beteiligt ist, benachrichtigt wird,
jegliche Garantie für die jeweilige Maschine ungültig wer-
den kann.

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