1 allgemeines, 2 schulung der mitarbeiter, Schulung des bedienungspersonals – JLG 3246ES Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 3 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND MASCHINENBEDIENUNG

3122371

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3-1

ABSCHNITT 3. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND MASCHINENBEDIENUNG

3.1 ALLGEMEINES

DA DER HERSTELLER KEINE KONTROLLE ÜBER DIE ANWENDUNG
UND DEN BETRIEB DER MASCHINE HAT, UNTERLIEGT ES DER
VERANTWORTUNG DES BESITZERS UND SEINER MITARBEITER, DIE
EINHALTUNG AUSREICHENDER SICHERHEITSPRAKTIKEN ZU
BEACHTEN.

Dieser Abschnitt enthält die erforderlichen Informationen

zum Verständnis der Steuerfunktionen. In diesem Abschnitt

sind außerdem Betriebseigenschaften und -einschränkun-

gen sowie Funktionen und Zwecke der Bedienelemente und

Kontrollleuchten enthalten. Es ist wichtig, dass der Benutzer

die richtigen Verfahrensweisen vor der Bedienung der Mas-

chine liest und versteht. Diese Verfahren tragen dazu bei, die

optimale Nutzungsdauer und einen sicheren Betrieb zu

gewährleisten.

3.2 SCHULUNG DER MITARBEITER

Die Scherenbühne dient zur Beförderung von Personen;

daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich

von befugten Personen, die nachweislich ausreichende Ken-

ntnisse über die richtige Verwendung und Wartung dieser

Maschine besitzen, bedient und gewartet wird. Es ist wichtig,

dass alle Personen, die für die Bedienung und Wartung der

Maschine zuständig und verantwortlich sind, ein umfas-

sendes Schulungsprogramm durchlaufen haben und einen

Probebetrieb absolvieren können, um sich vor der Verwend-

ung der Maschine mit ihren Eigenschaften vertraut zu

machen.
Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen

oder Alkohol stehen oder die zu Anfällen, Schwindel oder

Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die Bedienung

der Maschine nicht erlaubt werden.

Schulung des Bedienungspersonals

Die Schulung des Bedienungspersonals muss Anweisungen

in folgenden Bereichen umfassen:

1. Verwendung und Beschränkungen des Arbeitskorb-

Bedienpults, des Boden-Bedienpults, der Not-Aus-Bedi-

enelemente und der Sicherheitssysteme.

2. Kenntnis und Verständnis dieses Handbuchs und der

Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und Warn-

hinweise an der Maschine

3. Kenntnis und Verständnis aller Sicherheitsvorschriften

des Arbeitgebers und der staatlichen und örtlichen

Behörden einschließlich Ausbildung im Erkennen und

Verhüten von möglichen Gefahren am Arbeitsplatz unter

besonderer Berücksichtigung der durchzuführenden

Arbeiten.

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