Mindestabstand -7 – JLG 260MRT Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 17

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

3122577

– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-7

• Sicheren Abstand zu Stromleitungen, elektrischen Gerä-

ten oder anderen stromführenden (freiliegenden oder iso-
lierten) Teilen gemäß den in Tabelle 1-1 angegebenen
Mindestabstand einhalten. Die Bewegung der Maschine
und das Schwanken von Stromleitungen berücksichtigen.

• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen

jedem Teil der Maschine und ihren Insassen, deren Werk-
zeugen und Ausrüstung und jeder elektrischen Leitung
oder Vorrichtung mit einer Spannung von bis zu 50.000

Volt einhalten. Ein zusätzlicher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist
jeweils für zusätzliche 30.000 Volt oder weniger erforder-
lich.

• Der Mindestabstand kann verringert werden, wenn isolie-

rende Abschrankungen angebracht werden, um die
Berührung zu verhindern, und die Abschrankungen für die
Spannung der zu schützenden Leitung ausgelegt sind.
Diese Abschrankungen sind nicht Bestandteil der
Maschine (oder daran angebracht). Der minimale Sicher-
heitsabstand verringert sich auf den Abstand innerhalb
des konstruktionsgemäßen Arbeitsbereichs der isolieren-
den Abschrankung. Dies wird durch eine geschulte Per-
son gemäß den Anforderungen des Arbeitgebers sowie
örtlicher und behördlicher Vorschriften für Arbeitsverfah-
ren in der Nähe stromführender Anlagen bestimmt.

DIE MASCHINE ODER MITARBEITER NICHT IN DIE VERBOTSZONE
BRINGEN. DAVON AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRISCHEN TEILE UND
LEITUNGEN STROMFÜHREND SIND, WENN DAS GEGENTEIL NICHT
BEKANNT IST.

Tabelle 1-2. Mindestabstand

Spannungsbereich

(Phase zu Phase)

MINDESTABSTAND

in Metern (ft)

0 bis 50 kV

3 (10)

über 50 kV bis 200 kV

5 (15)

Über 200 kV bis 350 kV

6 (20)

Über 350 kV bis 500 kV

8 (25)

Über 500 kV bis 750 kV

11 (35)

Über 750 kV bis 1000 kV

14 (45)

HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vor-

schriften des Arbeitgebers oder der örtli-
chen Behörden oder Aufsichtsbehörden
strenger sind.

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